Paralleler Fall

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat einen ähnlichen Fall wie den des früheren SS-Wachmannes Walter F. aus Hamburg entschieden. 2003 erklärte das Stuttgarter Gericht den Entzug von Rente und Heilbehandlung eines SS-Mitgliedes für rechtens, das an der Massenerschießung von Zivilisten beteiligt war. Die erste Instanz hatte dem Mann noch mit dem Argument Recht gegeben, dass er im „Befehlsnotstand“ gehandelt habe und bei Verweigerung um sein Leben hätte fürchten müssen. Das Landessozialgericht aber befand, es habe keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Befehlsempfänger wegen der Ablehnung eines verbrecherischen Befehls Schaden an Leib und Leben erlitt. EE