BOSNIEN-HERZEGOWINA
: Rüge wegen Diskriminierung

STRASSBURG | Der EU-Gerichtshof für Menschenrechte hat Bosnien-Herzegowina wegen des Ausschlusses von Juden und Roma bei den Wahlen zu hohen Staatsämtern verurteilt. Dies sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, hieß es. Nach der Verfassung des Balkanstaats sind die Ämter des Staatschefs sowie des Präsidenten der Völkerkammer Mitgliedern der drei großen Bevölkerungsgruppen der Bosnier, Kroaten und Serben vorenthalten. Vertreter ethnischer Minderheiten sind davon ausgeschlossen. (afp)