Ein Erfolg – aber nur formal

Volksbegehren zu Nachtflugverbot

VON STEFAN ALBERTI

Das Volksbegehren ist erfolgreich, die Politik hat sich der Forderungen einer breiten Basis gebeugt. Formal stimmt das. Fraglich ist bloß: Hat das auch praktische Konsequenzen? Denn selbst wenn Matthias Platzeck sich wirklich um mehr Nachtruhe bemühen sollte, wie er nun versprochen hat: Ein längeres Nachtflugverbot kann er nicht allein durchsetzen, sondern nur mit Unterstützung der anderen Teilhaber der Flughafengesellschaft, dem Land Berlin und dem Bund.

Doch was sollte die dazu bringen, von ihrer ablehnenden Haltung abzurücken? Mantramäßig hat der Klaus Wowereit (SPD) betont, wie wichtig die sogenannten Randzeiten nach 22 Uhr und vor 6 Uhr für den Flughafen seien. Erwartungsgemäß sagt er auch jetzt, bei einem Kurswechsel entstünde „elementarer Schaden für die Perspektiven der gesamten Region“.

In Brandenburg war es laut Platzeck die Angst vor einer gesellschaftlichen Spaltung durch eine monatelange Kampagne vor einem Volksentscheid. In Berlin aber, wo es im vergangenen Herbst ein Volksbegehren zum Nachtflugverbot noch nicht mal bis zum Volksentscheid schaffte, müssen Wowereit und Koalitionspartner CDU so etwas nicht fürchten.

Koalition geklammert

Zudem ist da noch der Fakt, dass es nach eigener Definition von Rot-Schwarz die Großprojekte und die Infrastruktur sind, die die Koalition zusammenklammern. Diese Klammer aufzubiegen hieße für SPD und CDU, das eigene Bündnis zu gefährden. So kann also Platzeck weitgehend gefahrlos treuherzig versprechen, sich zu bemühen und die Interessen der Brandenburger ernst zu nehmen. Praktisch ändern wird sich dadurch nichts.