Naturschutz kompliziert

Umweltausschuss beschließt einstimmig: Keine weitere Verlagerung von Gebietszuständigkeiten in die Bezirke

In seltener Einmütigkeit hat der Umweltausschuss darum gebeten, keine weiteren Naturschutzgebiete in die Obhut der Bezirke zu übertragen. Der Senat möge den Bedenken der Naturschutzverbände Rechnung tragen, beschlossen die Ausschussmitglieder von CDU, SPD und GAL am Dienstagabend einstimmig. Die Abgeordneten zogen die Konsequenz aus einer Anhörung vom 25. Oktober. Dabei hatten die Verbände deutlich gemacht, dass eine Verlagerung die Betreuung der Gebiete aufwendiger mache und die Bezirke überfordere. Die Aufteilung der Forsten unter die Bezirke wäre ineffizient.

Von den 28 Naturschutzgebieten betreuen die Bezirke heute bereits 16. Mit der Verwaltungsreform will ihnen der Senat die Betreuung fünf weiterer Gebiete übertragen, ohne sie mit zusätzlichen Ressourcen zu versehen: Kirchwerder Wiesen, Boberger Niederung, Wohldorfer Wald, Finkenwerder Süderelbe und Westerweiden. Dabei haben die kleinen Bezirksnaturschutzreferate bereits heute viel zu tun und sollen zerschlagen werden.

Den geplanten Zuteilungen fehlt es an Logik. So sollen die Kirchwerder Wiesen als größtes Naturschutzgebiet an einen Bezirk übertragen werden, ebenso der an der Landesgrenze gelegene Wohldorfer Wald, dessen Betreuung Absprachen mit Schleswig-Holstein notwendig macht.

Auch innerhalb Hamburgs stiege durch die Verlagerung der Arbeits- und Koordinationsaufwand, wie der BUND an den Kirchwerder Wiesen illustrierte: Der Bezirk würde das Gebiet, das den Naturschutzbestimmungen (FFH) der EU unterliegt, zwar betreuen und pflegen. Für Berichte an EU und Bund wäre aber die Umweltbehörde zuständig. Für den Vertragsnaturschutz auf dem Gebiet ist die Behörde zuständig, für Befreiungen der Bezirk, ebenso für FFH-Verträglichkeitsprüfungen – allerdings im Einvernehmen mit der Behörde. knö