Hintertürchen schließen

Experten würden Gesetz zum Schutz gegen eine Privatisierung der Wasserwerke verbessern

Das vom Senat vorgeschlagene „Gesetz zur Sicherstellung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand“ ist nach Auffassung von Experten unscharf. Bei einer Anhörung des Umweltausschusses schlugen sie Verbesserungen vor, die wohl auch die CDU mittragen würde. „Wir haben alle dasselbe Ziel“, beteuerte der CDU-Abgeordnete Rüdiger Kruse.

Bei einem Volksbegehren im September hatten 140.000 Hamburger zu Protokoll gegeben, sie seien dafür, „dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständiges Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt“. Die Bürgerschaft hat den Senat beauftragt, dieses Anliegen in ein Gesetz zu gießen.

Der Vorschlag des Senats weicht von der Formulierung des Volksbegehrens ab und hat die Initiative „Unser Wasser Hamburg“ misstrauisch gemacht. Darin heißt es: „Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten.“ Dies lasse Hintertürchen für eine Privatisierung von Teilen der Wasserversorgung offen, vermutet die Initiative.

Die Experten Klaus Lanz von International Wateraffairs, der Berliner Anwalt und Fachbuchautor Ralf Trümner und Prof. Martin Burgi von der Ruhr-Universität Bochum gaben ihr Recht. Die Formulierung erlaube es, die Wasserversorgung unter formaler Verantwortung der Wasserwerke an eine andere Gesellschaft in öffentlichem Besitz, etwa Gelsenwasser zu übertragen. Sie schlagen alternativ vor: Werde die Wasserversorgung „durch Unternehmen durchgeführt, sind die Geschäftsanteile vollständig im Eigentum der Hansestadt zu halten“.

„Wenn man diese Änderungen nicht umsetzt, würde das bedeuten, dass man solche Privatisierungen nicht verhindern will“, spekulierte der GALier Christian Maaß. Am 14. Dezember hört der Ausschuss den Senat. knö