Überholtes Frauenbild, beginnender Wahlkampf

BETREUUNGSGELD Hamburg klagt gegen Berliner „Herdprämie“. SPD-Länder zollen Applaus

Genau getimt: Kaum war das Betreuungsgeldgesetz am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, reichte Hamburgs SPD-Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Normenkontrollklage gegen das umstrittene Regelwerk ein. Justizsenator Jana Schiedek (SPD) hatte die Klage zuvor mit den SPD-regierten Bundesländern abgestimmt, die Hamburg dafür brav Applaus zollten.

Die Klage hat drei Komponenten: Wahlkampf – sie hält ein bei Rot-Grün beliebtes Wahlkampfthema am Köcheln – Form und Inhalt. Juristisch wird gegen das Gesetz mit dem formalen Argument vorgegangen, der Bund überschreite seine Gesetzgebungskompetenz, heble etwa Erziehungsgeldgesetze der Länder aus.

Was auf den politischen Kern der Klage verweist: Hamburgs Sozialsenator Detlev Scheele (SPD) befürchtet, durch die Herdprämie würden „vor allem die Kinder nicht von früher, außerhäuslicher Förderung partizipieren, die es am nötigsten hätten“. Senatorin Schiedek erkennt hinter dem Gesetz ein „überholtes Familien- und Frauenbild“. Es schiebe die „Wiederaufnahme der Arbeitsbeziehungen“ junger Mütter hinaus – mit bekannten Folgen: „Je länger du draußen bist, umso schwerer ist der Wiedereinstieg“, so Schiedek gestern.

„Die SPD stiftet mit ihrer Klage gesellschaftlichen Unfrieden und nimmt Schaden für Eltern, die sich ihren Kindern etwas länger widmen wollen, billigend in Kauf“, beklagte dagegen der Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph de Vries. „Sie steht für staatliche Bevormundung und setzt einseitig auf außerfamiliäre Kinderbetreuung. Das ist ein Irrweg.“  MAC

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