Christliche Gewerkschaften: Gericht verbietet Lohndumper
Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften ist nach einem Urteil in letzter Instanz nicht tariffähig. Andere Gewerkschaften und Politiker begrüßen das Urteil
BERLIN taz | Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit darf die CGZP keine Tariffverträge mehr abschließen. Über die Gültigkeit der alten Tarifverträge machten die Richter jedoch keine Angaben.
Die Dienstleistungswerkschaft Ver.di und Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm begrüßten das Urteil. "Die Entscheidung ist ein tarifpolitischer Meilenstein und ein großer Erfolg für die Beschäftigten in der Leiharbeit", sagte Bluhm. Der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg betonte, die Entscheidung "verbessere die rechtliche und vor allem die finanzielle Situation" der Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche. Das Land Berlin hatte mit Ver.di gemeinsam den Prozess gegen die CGZP angestrengt.
Das BAG folgte mit seiner Entscheidung den Richtersprüchen des Berliner Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Diese hatten die CGZP - mit unterschiedlichen Begründungen - bereits 2009 für "nicht tariffähig" erklärt. Das BAG begründete sein Urteil am Dienstag unter anderem damit, dass der CGZP aufgrund einer zu geringen Zahl an Mitgliedern die erforderliche Tarifmächtigkeit fehle, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Seit ihrer Gründung 2002 hat sich die christliche Gewerkschaft CGZP mit Arbeitgebern in zahlreichen Haustarif- und Flächentarifverträgen auf Dumpinglöhne für Leiharbeiter geeinigt. Von Stundenlöhnen von bis zu unter 5 Euro waren in den letzten Jahren nach vorsichtigen Schätzungen von Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster, rund 200.000 Leiharbeiter betroffen. Ver.di geht sogar von bis zu 280.000 Leiharbeitern mit CGZP-Verträgen aus.
Ob Arbeitnehmer und Sozialkassen jetzt auf Nachzahlungen in Milliardenhöhe hoffen können, ist mit dem Urteil vom Dienstag noch nicht geklärt. Dazu muss erst das Arbeitsgericht Berlin das Verfahren gegen die CGZP wieder aufnehmen und entscheiden, ob die alten Tarifverträge nichtig sind.
Sollte das passieren, könnten die Leiharbeiter mit CGZP-Verträgen bei den Verleihfirmen die Differenz zwischen dem alten Lohn und dem Lohn der Stammbelegschaft einklagen. Das kann - je nach Fall - Lohnnachzahlungen von 30 oder 40 Prozent bedeuteten.
Die Verleiher oder die Entleihfirmen müssten andererseits dann auch die entsprechend anfallenden Differenzbeträge zur Krankenkassen-, Renten-, Arbeitslosen, Pflege- und Unfallversicherung nachzahlen. Schüren geht nach vorsichtigen Schätzungen von insgesamt rund zweieinhalb Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen aus, die zusammenkommen könnten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hatte darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber diese Beiträge im gegebenen Fall eigenständig nachzahlen müssten. Aber auch Betriebsprüfungen, um säumigen Zahlern auf die Spur zu kommen, könnten es geben.
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