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KindeswohlBei Anruf Kind weg

Einer gehörlosen Mutter wird ihr hörendes Kind weggenommen. Sie könnten nicht ausreichend kommunizieren, so das Jugendamt. Das Oberlandesgericht soll jetzt entscheiden, ob der Junge zur Tante kommt.

Leidet unter der Trennung von ihrem siebenjährigen Sohn Antonio: Annette S. mit Gebärden-Dolmetscherin. Bild: Ulrike Schmidt

Annette S. durfte ihrem Sohn Antonio zu Weihnachten eine E-Mail schreiben, mit ihm feiern konnte sie nicht. Sie weiß nicht, wie es ihm geht, nur, dass der Siebenjährige seit acht Tagen in einem Kinderheim irgendwo in Schleswig-Holstein wohnt. Annette S., 42 Jahre und Hauswirtschafterin in Hamburg, ist gehörlos, ihr Sohn hörend. Seit zwei Jahren schon wohnt er nicht mehr bei ihr, das Jugendamt Hamburg-Wandsbek hatte Antonio eines Oktobertages 2008 in eine Pflegefamilie gebracht. Begründung: Kommunikation und Interaktion zwischen Mutter und Sohn seien stark gestört und das Kindeswohl somit gefährdet. Die Mutter sei psychisch labil und könne ihren Sohn deshalb nicht behalten, schreibt das Jugendamt weiter. "Psychische Probleme habe ich, weil Antonio mir weggenommen wurde", sagt Annette S. "Das würde jeder Mutter so gehen." Nach sechs Monaten fällt das Amtsgericht Barmbek die Entscheidung: Es entzieht Annette S. das Sorgerecht für ihren Sohn vollständig.

Doch bei der Pflegefamilie läuft es nicht gut mit Antonio. Die Pflegemutter sei mit dem Kind überfordert und fühle sich vom Jugendamt überhaupt nicht unterstützt, behaupten zumindest Antonios Tante Aretha S.-Apithy und der Anwalt der Familie, David Schneider-Addae-Mensah. Die Pflegefamilie selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Fest steht: Antonio musste jetzt, nach zwei Jahren, ins Heim.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts von 2008 ist eine Beschwerde der Mutter anhängig, der Fall soll jetzt im Januar vor dem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt werden. Die Forderung, Antonio wieder der Obhut seiner Mutter zu überlassen, wurde jedoch bereits abgelehnt. Geprüft werden soll lediglich, ob der Junge zu seiner Tante Aretha S.-Apithy ziehen kann. Sie ist Pädagogin und lernt die Gebärdenspräche, wohnt jedoch in Berlin. Dennoch wäre Annette S. mit dieser Übergangsregelung einverstanden - bis Antonio wieder zu ihr ziehen kann.

Sorgerechtsregelung

Das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind im Grundgesetz verankert.

Eingeschränkt gilt das Recht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Worin das Kindeswohl genau besteht, entscheidet von Fall zu Fall das Familiengericht.

Das gängige Prozedere: Das Jugendamt beobachtet und hilft der Familie. Eine amtliche Kindesentziehung bedarf eines vorherigen Gerichtsbeschlusses.

Bei Gefahr im Verzug dürfen Behörden sofort handeln.

Um etwa 50 Prozent gestiegen ist die Zahl der Fälle von Sorgerechtsentzug seit 1991. 2009 wurde in 12.000 Fällen das Sorgerecht vollständig oder teilweise entzogen, so das Statistische Bundesamt.

"Natürlich war die Kommunikation zwischen Antonio und mir nicht immer einfach", sagt sie weiter. "Aber genau deshalb wollte ich mir doch vom Jugendamt helfen lassen!" Sie hatte aus freien Stücken Familienhilfe beantragt und bat um Unterstützung beim Gebärdenunterricht für Antonio. Nun fühlt sie sich betrogen, weil das Jugendamt ihr stattdessen das Kind weggenommen hat. Heute sieht sie Antonio alle zwei Wochen, für zwei Stunden. Ob auf dem Spielplatz, im Schwimmbad oder beim Eis-Essen - eine Mitarbeiterin vom Jugendamt ist immer dabei. "Es ist fast nicht zu ertragen, dass ich nie mit meinem Kind allein sein kann", sagt sie. Bis zu diesem Moment hat Annette S. ruhig und gefasst ihre Geschichte erzählt. Jetzt fließen ihr die Tränen übers Gesicht. "Mein Sohn entfernt sich immer mehr von mir", sagt sie. Jetzt sei die Kommunikation tatsächlich gestört: Antonio gebärdet kaum noch.

Anwalt Schneider-Addae-Mensah beanstandet das vom Amtsgericht eingeholte Gutachten. "Die Sachverständige beherrscht keine Gebärdensprache und war somit nicht kompetent genug", sagt er. Sie hatte festgestellt, dass Annette S. sich als Opfer fühle, da sie "schwarz und gehörlos" sei, sie misstraue der hörenden Welt. Ihre Kommunikation mit ihrem Sohn sei geprägt außerdem von zwei gegensätzlichen Kulturen. "Ihr Weltwissen ist eingeschränkter als das von Hörenden", schrieb die Gutachterin. Deshalb könne sie Antonio nicht erziehen.

Das kann Cornelia Tsirigotis nicht bestätigen. Kinder gehörloser Eltern dürfe man nicht ihrer Zweisprachigkeit entziehen, sagt die Familientherapeutin und Leiterin einer Hörgeschädigten-Schule. "Grundsätzlich sollte man einer gehörlosen Mutter Hilfe an die Seite stellen, ohne ihr das Kind wegzunehmen", sagt sie. So könne die Mutter-Kind-Interaktion weiter bestehen bleiben. "Gehörlose Eltern sind nicht zwangsläufig schlechte Eltern."

Das Jugendamt äußert sich aus Datenschutz-Gründen nicht zu dem Fall, ebenso wie das Kinderheim. Die Schwester Aretha S.-Apithy und der Anwalt haben jetzt eine Welle an öffentlicher Aufmerksamkeit für Antonios Fall losgetreten. Sie schrieben Gehörlosen-Foren an, den Afrikarat und wollen im Notfall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Anwalt Schneider-Addae-Mensah hat sogar seinen alten Jura-Kommilitonen, Hamburgs Ersten Bürgermeister Christoph Ahlhaus, persönlich angeschrieben. Der reichte den Brief an die Justizbehörde weiter. Eine Antwort kam bisher noch nicht.

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19 Kommentare

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  • V
    vaterlos.eu

    Derzeit sieht es wie folgt aus:

     

     

     

    engagiert sich ein Jugendamtsmitarbeiter um seine "Fälle" und versucht eine Lösung zu finden, dann droht ihm am Ende die Gefahr das er einen Fall nicht helfen konnte und er dann hinterher zur Verantwortung bzw. zur Rechenschaft gezogen wird.

     

    Wenn der Jugendamtsmitarbeiter sich bemüht macht er Überstunden und geht dabei an seine Belastungsgrenzen. Die häufige Folge: Engagierte Jugendamtsmitarbeiter die ihre "kunden" als Menschen sehen, sind irgendwann ausgebrannt und werden mit Burn Out früh in Rente geschickt.

     

     

     

    Zum Vergleich dazu ist es einfach ein Kind aus der Familie rauszunehmen und an eine Pflegefamilie oder in ein Kinderheim weiterzugeben. Der Fall ist schnell gelöst, der Mitarbeiter hat mehr Freizeit, weniger Stress, lebt länger und hat für die Statistik "ein Kind gerettet"

     

     

     

    Daher ist es nicht verwunderlich das immer mehr Kinder scheinbar willkürlich reformiert werden.

     

    von den Inobhutnahmen sind teils Familien betroffen die ihre Kinder gut versorgt hatten.

     

     

     

    Die Jugendämter müssen dringend reformiert und saniert werden. Darüberhinaus muss eine Fachaufsicht geschaffen werden.

     

     

     

    Die Arbeit der Jugendämter muss transparent gestaltet werden, nur dann kann vermieden werden, das Kinder scheinbar willkürlich in Obhut genommen werden.

     

     

     

     

     

    http://www.vaterlos.eu/inobhutnahmen/

  • PF
    Päd. Familienhelferin

    "Ihr Weltwissen ist eingeschränkter als das von Hörenden", schrieb die Gutachterin. So kann ich sie nicht anfreunden, d.h. Hörenden haben auch teilweise nicht immer "Weltwissen". Schauen Sie mal die gehörlose Mutter an, was haben ihre hörende Großeltern aus ihr gemacht. Manche hörende Eltern sind nicht in der Lage ein gehörloses Kind zu erziehen...genau das soll auch unter die Lupe genommen werden.

     

     

     

    Gehörlose Mutter braucht eine Unterstützung für Erziehungsbeistand, stattdessen ihr Kind wegzunehmen, im Grunde genommen wurde gehörlose Mutter sinnlos doppelt bestraft. Das ist bei der Begutachtung grundlegend schief gelaufen.

  • C
    ChristianBerlin

    @MArtin warf gestern der Autorin vor:

     

    Die taz fragt hier nicht nach und widerlegt oder bestärkt diese Einschätzung. Was sagen andere Bezugspersonen, wie Lehrer, Kindergärtner etc.? Mit keinem Wort erwähnt.

     

    Das ist unzutreffend. In Emilias Beitrag steht:

     

    Das Jugendamt äußert sich aus Datenschutz-Gründen nicht zu dem Fall, ebenso wie das Kinderheim.

     

    Dieselben Datenschutzvorschriften gelten naturgemäß auch für Lehrer und Kindergärtner.

     

    Eine Lücke könnte es geben. Da der Sorgerechtsentzug nur vorläufig rechtskräftig ist, könnte der Anwalt der Ursprungsfamilie solche Auskünftte verlangen und sie mit Einverständnis seiner Mandantschaft an die Presse weitergeben. Sehr aufwändig, aber damit hätte man ein zweites Forum für die 4. Gewalt, wenn man Gerichten auch Obergerichten misstraut.

     

    Kontrolle ist hier wirklich angezeigt, denn auch bei Jugendämtern sind nur Menschen am Werk. Ich habe selbst vor nicht allzulanger Zeit eine nach einer Inobhutnahme psychisch abgestürzte Mutter aus der Psychiatrie und später ihr Kind aus dem Heim geholt (verkürzt formuliert).

     

    Über diesen Fall wurde im ZDF in der 37°-Sendung vom 30. November berichten. Der Beitrag steht noch in der ZDF-Mediathek (stichwort "Straßenchor" eingeben).

     

    Mein Tipp für behinderte Eltern: Wenn Hilfen beim Jugendamt beantragt werden, vorher durch einen Anwalt eine Schutzschrift beim Zuständigen Familiengericht hinterlegen, dann bekommt man von Anfang an rechtliches Gehör und der Richter legt sich nicht im Eilweg schon mal einseitig fest. So haben wirs gemacht und ein offenes Verfahren erreicht, das schließlich gewonnen wurde. ;)

  • K
    Konrad

    Warum strebt das Jugendamt keine Konsensentscheidung an? Das Kindeswohl wird es wohl nicht sein!

  • Q
    Querulant

    Aus dem Artikel geht tatsächlich nicht hervor, ob der Frau das Jugendamt das Kind wegen der angeblichen psychischen Störungen oder wegen dem Verhältnis von Gehörlos und Hörend weggenommen hat. Allerdings wird im Falle der psychischen Störung dann auch die Frage gestattet sein, wer die Diagnose gestellt hat. Ein Fachmann oder die selbstgerechten Leien vom Jugendamt? Und was sind das für psychische Störungen, dass sie offenbar das "Kindeswohl" derart unmittelbar gefährden, dass man der Frau nicht nur das Kind wegnimmt, sondern ihr den Umgang mit dem Kind gleich derart einschränkt? Weil von körperlicher oder psychischer Gewalt von Seiten der Mutter gegenüber dem Kind ist hier auch nichts zu lesen. Da fehlt eine vernünftige Erklärung von Seiten des Jugendamtes. Hat die taz da nicht genauer nachgefragt oder ist das Jugendamt in dem Punkt so schweigsam?

  • M
    MArtin

    Leider sehr einseitige Stimmungsmache:

     

    Ich bitte folgende Punkte zu bedenken:

     

    Wird ein Kind misshandelt, heißt es sofort: Das Jugendamt hätte das erkennen müssen... Wie sich eine Situation entwickelt, ist immer schwer einzuschätzen. Es heißt weiter: Die Mutter hat psychische Probleme. Sie bestreitet das. Würde ich an ihrer Stelle auch tun. Aber wie sieht es denn aus? Die taz fragt hier nicht nach und widerlegt oder bestärkt diese Einschätzung. Was sagen andere Bezugspersonen, wie Lehrer, Kindergärtner etc.? Mit keinem Wort erwähnt. Vielleicht sind die auch der Ansicht, dass in der Erziehung was grundlegend schief läuft.

     

    Fragen über Fragen, die nicht beantwortet werden. Von dem Gericht hoffentlich geprüft wurden. Sollten diese Fragen zu Gunsten der Mutter sprechen, dann ist ein Skandal da.

     

    Aber mit so wenig Tatsachen kann man einen solchen reißerischen Artikel nicht schreiben. Das ist lediglich Stimmungsmache. Und wie die Kommentare bislang zeigen: sie funktioniert.

  • A
    Aika86

    Die Entscheidung des Gerichts wurde mit Sicherheit auf Grundlage eines Antrags des Jugendamts gemacht und häufig folgen Familiengerichte dem Antrag des Jugendamts. Wenn allein die andere sprachliche Ausdrucksweise der Mutter möglicherweise in Verbidnung der ethnischen Herkunft der Grund für den Entzug des Sorgerechts war, ist dies ein Skandal. Leider ist auch unter Fachleuten das Wissen um die Bedürfnisse und die Einschränkungen von gehörlosen Menschen wenig bekannt.

    @Letterman: Ich hoffe sie meinen das: "Ich habe sowieso den Verdacht, dass der deutsche Biologismus und Faschismus besonders in der Pädagogik zuhause ist." nicht ernst. Ich bin selbst Sozialpädagogin und habe während meines gesamten Studiums und danach keinen Berufskollegen getroffen, der sein Handeln am Biologismus oder Faschismus ausrichtet. Ich möchte Sie bitten künftig Ihre Aussagen besser zu bedenken oder sich besser zu informieren.

  • BW
    Blauer Weihnachtsmann

    Die Inkompetenz von Jugendämtern und Familiengerichten im Kindschaftsrecht ist erschreckend. So hatte das Jugendamt einem Vater empfohlen, sich aus dem Leben seiner Tochter zu verabschieden, da die Mutter den Kontakt verweigere.

     

    Mittlerweile ist es gefährlich geworden sich an das Jugendamt zu wenden ujnd um Hilfe zu bitten. Diese endet häufig in einem Desaster, wie in diesem Fall mit der Kindeswegnahme.

     

    In den Kindschaftverfahren wird nicht nach Sinn und Verstand gehandelt. Viel zu häufig werden willkürliche Urteile mit dem Hinweis "Kindeswohl" unterschrieben.

     

    Das bekommen sehr häufig Väter zu spüren, wenn die Mutter den Kontakt zu den Kindern boykottiert. Dann wird zum Wohle der Kinder eben der Umgang eingeschränkt. Aber genau das Gegenteil wäre sinnvoll.

     

    Aber es gehen immer mehr Eltern mit der Figur des Blauen Weihnachtsmanns in die Öffentlichkeit um diese Mißstände aufzuzeigen.

  • M
    Mac-Lennox

    Im Heim wird das Kindeswohl selbstverständlich gefördert, indem dem Kind jegliche Bezugsperson genommen wird.

  • FS
    Frank Schulz

    Ich antworte auf einen Artikel, der leider zu wenig über die psychosozialen Verhältnisse der Mutter schreiben kann. Hörgeschädigte Menschen brauchen einen Bedarf an Hilfestellungen, ansonsten sind sie in ihrer zwischenmenschlichen Kommunikation eingeschränkt. Das Jugendamt wollte sicher mögliche Fehlentwicklungen und Belastungsmomente für das Kind vermeiden. Der Mutter hätte ganz sicher eine Sprachberatungsstelle helfen können. Scheinbar aber hat das Jugendamt Hamburg sich nicht an diese hier ungewohnte Herausforderung gewagt. Mit fachlicher Anleitung könnte man der Mutter sehr wohl helfen. Doch das Jugendamt hat andere Weichen gestellt - warum die Trennung zwischen Mutter und Kind sein musste ? - bezieht sich dies nur auf die funktionale Sprachbehinderung der Mutter oder ist auch der spezifische Lebensraum gemeint - die genauen Erfordernisse dazu sind uns unbekannt. Viele Gehörlose Menschen erfüllen die Erwartungen in ihrem Beruf und auch Privatleben. Für eine optimale Erziehung müssen gewisse Fertigkeiten und Tätigkeiten erlernt werden. Ein möglicher Hilfeaufwand kostet da Zeit und Geld - vielleicht hat Hamburg dazu keine Ressourcen mehr.

  • G
    Gazza

    Was für eine Beamtenlogik (nämlich gar keine)!

    Demnach müßten hörenden Müttern ihre gehörlosen

    Kinder gleichfalls entzogen werden, da auch dort nach der (Un-)Logik des Jugendamtes die Kommunikation nicht ausreicht. Krank!

  • FS
    Frank Schulz

    Ich antworte auf einen Artikel, der leider zu wenig über die psychosozialen Verhältnisse der Mutter schreiben kann. Hörgeschädigte Menschen brauchen einen Bedarf an Hilfestellungen, ansonsten sind sie in ihrer zwischenmenschlichen Kommunikation eingeschränkt. Das Jugendamt wollte sicher mögliche Fehlentwicklungen und Belastungsmomente für das Kind vermeiden. Der Mutter hätte ganz sicher eine Sprachberatungsstelle helfen können. Scheinbar aber hat das Jugendamt Hamburg sich nicht an diese hier ungewohnte Herausforderung gewagt. Mit fachlicher Anleitung könnte man der Mutter sehr wohl helfen. Doch das Jugendamt hat andere Weichen gestellt - warum die Trennung zwischen Mutter und Kind sein musste ? - bezieht sich dies nur auf die funktionale Sprachbehinderung der Mutter oder ist auch der spezifische Lebensraum gemeint - die genauen Erfordernisse dazu sind uns unbekannt. Viele Gehörlose Menschen erfüllen die Erwartungen in ihrem Beruf und auch Privatleben. Für eine optimale Erziehung müssen gewisse Fertigkeiten und Tätigkeiten erlernt werden. Ein möglicher Hilfeaufwand kostet da Zeit und Geld - vielleicht hat Hamburg dazu keine Ressourcen mehr.

  • L
    Letterman

    Verglichen mit dem Personal mancher Jugendämter kommt Sarrazin fast zahm rüber - und schon den kann ich nicht leiden.

     

    Ich habe sowieso den Verdacht, dass der deutsche Biologismus und Faschismus besonders in der Pädagogik zuhause ist.

  • F
    Fofi

    Offenbar wurde hier wieder mal das Bad mit dem Kind ausgeschüttet. Das hörende Kind einer gehörlosen Mutter hat die Chance zwei Sprachen zu lernen: die Sprache der Umgebung (zB im Kindergarten) und die Gebärdensprache der Mutter.

    Aber anstatt beiden zu helfen, entscheidet sich das Amt für eine "Billiglösung" mit Heimeinweisung, die langfristig nicht nur teuer ist sondern im vorliegenden Fall wohl auch schädlich für beide.

    Ein Gutachter, der nicht das nötige Werkzeug mitbringt, soll sich fernhalten und kein Gefälligkeitsgutachten erstellen, was ich ggf. befürchte. Und wie ist es hier mit dem Rassismus?

  • H
    HansDuschke

    Sollte "Max Aue" ein Nikename sein, ist dies an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten.

  • MA
    Max Aue

    Was hat denn der Afrika-Rat mit dem Fall zu tun? Ansonsten ein schön einseitiger Bericht.

  • ST
    Stefan Tappe

    Schade, dass die taz sich zu einer solch reißerischen Schlagzeile herablässt. Da ist das Boulevard-Niveau nicht weit. Sicher, die Geschichte, so wie sie geschildert wird, ist rührend und macht wütend. Nur weil die Mutter gehörlos ist, kann das Kind nicht fremduntergebracht werden, das sehe ich auch so. Das aber war, um es noch einmal deutlich zu sagen, eine Entscheidung des Gerichtes, nicht des Jugendamtes. In der gleichen taz-Ausgabe wird über die miserable finanzielle Sitution der Kommunen berichtet. Recherchiert doch mal, was eine Fremdunterbringung kostet. Das macht keine Kommune, wenn die MitarbeiterInnen des Jugendamtes nicht wichtige Gründe dafür sehen. Wenn die Situation in einer Familie schwierig wird, haben MitarbeiterInnen des Jugendamtes zwei Alternativen: das Kind bleibt in der Familie - Schlagzeilenrisiko: Jugendamt tut nichts, Jugendamt handelt zu spät. Oder: das Kind wird in einer Pflegefamilie oder einer Jugendhiilfeeinrichtung untergebracht - Schlagzeilenrisiko: Jugendamt nimmt das Kind weg. Diese Dilemma wäre ein Thema auf dem von mir gewohnten taz-Niveau. Ich glaube mich zu erinnern, dass die taz dazu vor einiger Zeit auch berichtet hat. Ich will und kann gar nicht ausschließen, dass Annette S. Unrecht widerfahren ist. Ich kann aber auch nicht ausschließen, dass die taz eine Geschichte des bösen Staates gegen eine Frau mit Migrationshintergrund und Behinderung bringen wollte. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat Annette S. übrigens gute Aussichten, unabhängig von der Sachlage.

  • CR
    Christa Rust

    Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln1!

    Sprachförderung des Kindes wie Erlernung der Gebärdensprache für Mutter und Kind hätten das Problem gelöst. Es wäre zudem noch billiger als

    eine Pflegestelle bzw. Heimplatz gewesen.

    Die Mutter hätte einen Bogen um das Jugendamt

    machen und lieber gleich zu einer kompetenten

    Stelle oder Selbsthilfegruppe gehen sollen.

  • T
    Thomas

    Die Ueberschrift hat doch eher Bild-Zeitungsniveau.