Brechmittel: Einsatz vor Gericht

STRASSBURG afp ■ Deutschland muss sich wegen der zwangsweisen Verabreichung eines Brechmittels vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verantworten. Die Große Kammer prüfte gestern die Klage eines wegen Drogenhandels vorbestraften Mannes aus Sierra Leone, der in Köln lebt. Sollte die Bundesregierung verurteilt werden, muss sie die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs umsetzen. Juristen in Straßburg gehen davon aus, dass die Zwangsverabreichung von Brechmitteln dann verboten wird. Der Afrikaner war im Oktober 1993 in Wuppertal von der Polizei ertappt worden, als er zwei Päckchen mit Drogen aus dem Mund nahm und verkaufte. Als sie ihn festnahm, verschluckte der Mann ein drittes Päckchen. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt durch eine Röhre in die Nase ein Brechmittel verabreichte, während ihn die Polizisten festhielten. Daraufhin spuckte er ein kleines Päckchen mit 0,2182 Gramm Kokain aus. Anschließend wurde er wegen Verstoßes gegen das Rauschmittelgesetz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. In Deutschland wurden seine Klagen gegen die Brechmittel-Behandlung abgewiesen.