ERKENNUNGS-CHIP FÜR HUNDE
: Ab 1. Januar müssen alle Hunde registriert sein

Berliner Hunde müssen ab dem 1. Januar 2010 ohne Ausnahme einen Erkennungs-Chip tragen. Alle Hundehalter müssten nun auch eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier vorweisen, teilte der Tierschutzverein in der Hauptstadt am Montag mit.

Bislang galt noch eine Übergangsregelung für alle Hunde, die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft worden waren. Nach dem Berliner Hundegesetz läuft diese Frist nun am 31. Dezember aus. Die Tierschützer wiesen darauf hin, dass damit ab 1. Januar Verstöße mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnten.

Das Berliner Gesetz sieht vor, dass mit der Versicherung Personen- und Sachschäden abgedeckt werden sollen, die von einem Hund verursacht wurden. Die Mindestdeckungssumme muss 1 Million Euro je Versicherungsfall betragen.

Wer seinen Hund noch nicht gekennzeichnet hat, sollte dies jetzt schnell nachholen, raten die Tierschützer. Die kostenfreie Registrierung sei beim Deutschen Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes unter www.registrier-dein-tier.de möglich. In Berlin sind etwa 109.000 Hunde offiziell registriert. Der Tierschutzverein geht aber davon aus, dass es rund 50.000 nicht angemeldete Hunde in der Hauptstadt gibt. (dpa)