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Leiharbeiter im LogistikzentrumUnfaire Löhne bei H&M

Die Gewerkschaft Ver.di erhebt schwere Vorwürfe gegen den schwedischen Modekonzern: Jahrelang sei in Hamburg das Modell der Leiharbeit missbraucht worden.

Hat Probleme mit dem eigenen Anspruch, ein fairer Arbeitgeber zu sein: die Modekette H&M. Bild: dpa

HAMBURG taz |Im H&M-Logistikzentrum in Neuallermöhe herrscht Unzufriedenheit über die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeiter. Der Betriebsrat der Modekette und die Gewerkschaft Ver.di fordern Tarifgleichheit für alle Mitarbeiter und die Festanstellung für Zeitarbeiter, die dauerhaft in dem Lager beschäftigt sind.

Seit Mitte letzten Jahres sind zahlreiche Versuche gescheitert, mit "Hennes & Mauritz" darüber zu verhandeln. Die Arbeitnehmervertreter wollen ihren Forderungen deshalb am 5. Februar mit einer Kundgebung Nachdruck verleihen.

Von insgesamt 1.500 Mitarbeitern im Lager Neuallermöhe sind rund 500 als Zeitarbeiter angestellt. Ver.di und der Betriebsrat halten diese Quote für viel zu hoch, denn die Leiharbeit sollte nur dazu genutzt werden, umsatzstarke Zeiten abzudecken. Zudem verdienen die Zeitarbeiter mit einem Stundenlohn von 7,51 Euro deutlich weniger als die Stammbelegschaft, die 11,77 Euro pro Stunde bekommt. Für Gewerkschaftssekretär Björn Krings ist das ein "Skandal, der seinesgleichen sucht".

Nach Angaben von Ver.di werden die Zeitarbeiter auch bei sonstigen Leistungen benachteiligt. Im Gegensatz zur Stammbelegschaft bekommen sie weder Rabatte noch Sonderleistungen. Auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist deutlich geringer. "Mittlerweile gibt es eine richtige Zweiklassenbelegschaft im Betrieb", sagt Krings.

Mit ihren Vorwürfen misst Ver.di die Modekette an deren eigenen Maßstäben. H&M wirbt damit, "gerechte Entlohnung, vernünftige Arbeitszeiten und Gewerkschaftsfreiheit" anzustreben.

Das Unternehmen reagiert auf die Anschuldigungen mit Unverständnis. Ein Sprecher beteuert, die Zeitarbeiter würden nur eingesetzt um "umsatzbedingte Schwankungen" auszugleichen. Des Weiteren gibt der Konzern in einer schriftlichen Stellungnahme an, derzeit mit dem Betriebsrat über "freiwillige Vereinbarungen" zu verhandeln.

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4 Kommentare

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  • E
    edstrolch

    Der Herr Günter Lübcke ist ja ein ganz Schlauer !

    Wohl ein Nachfahre unseres ehemaligen Bundespräsidenten.

    Wenn er nämlich Zugang zur Arbeitswelt und Arbeitsgerichten hätte,wüsste er wie es dort zu geht.

    Vor Gerichten ist es wie auf hoher See.Will heißen,wer Recht hat,hat es noch lange nicht.

    Der genannte § 99 BetrVG hat überhaupt keine Mitbestimmung,sie wird nur suggeriert.

    Der H + M in diesem Falle, macht was er will und der Betriebsrat wird noch von Leuten wie Herrn Lübcke verhöhnt.

  • HE
    Heinrich Etling

    Den Laden dicht machen !

    Nein,das hilft nicht wirklich.

    Bei genauerem hinsehen müssten fast alle UnternehmerInnen der Republik auf den Mond geschossen werden.Weil ArbeitsrichterInnen auch nur Menschen dieses Systems sind,gibt es zunehmend weniger arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen bei den Arbeitsgerichten in allen Instanzen..

    Leiharbeit ist nur eine von vielen Kröten der Arbeitswelt.

    Ähnlichkeiten mit China,Indien,Bangladesh,Kongo,Bolivien und dem Rest der Welt sind nicht zufällig.

    Wir Deutschen sind mit die blödesten Schafe was die Gegenwehr anbetrifft.

    Bei der Medienwelt der Verblödung im Lande,kein Wunder.Das Angebot an Sau dummen Spielen für das Volk ist groß und wird gern angenommen.

    Die Gier nach Geld und Macht ist hemmungslos.

  • GL
    Günter Lübcke

    Dass die Gewerkschaft Verdi es unerhört findet, dass H&M die Möglichkeit des Einsatzes von Leiharbeitnehmern ausnutzt ist verständlich. Aber wieso der Betriebsrat sich auch darüber beklagt ist mir unverständlich. Erst nichts tun und hinterher sich über den Arbeitgeber beklagen. Das Arbeitnehmerüberlassungs (AÜG) legt in § 14 fest, dass die Betriebsratsrechte nach § 99 des Betriebsverfassungsgesetzes auch auf Leihkräfte anzuwenden sind. D.h.dass alle Einstellungen von Leiharbeitnehmern die Zustimmung des Betriebsrates bedürfen, bei 500 !! Leihkräften ist ganz sicher ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs.2, 1-6 zu finden, wenn man denn will.

  • WR
    Weiße Rose

    Jeden Tag zeigt sich von Neuem, was in dieser Republik abgeht: Ausbeutung von Mensch und Natur, bis die wenigen Nutznießer dieser "modernen" Sklavengesellschaft nicht mehr wissen, wohin mit all der Kohle. Es ist einfach widerlich!