Kommentar Videoüberwachung: Endlich Nägel mit Köpfen

Das Bundesverwaltungsgericht strebt eine Grundsatzentscheidung zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums an. Es ist höchste Zeit dafür.

Es dauert manchmal Jahre, bis sich ein Bundesgericht mit einer Grundsatzfrage befassen muss oder kann, die eigentlich der Eile bedurft hätte. Die Videoüberwachung der Reeperbahn war von Anfang an verfassungsrechtlich bedenklich - und kriminalistisch untauglich.

Dennoch ist sie von den Polizeihardlinern durchgepeitscht und in ein Gesetz gegossen worden. Gerichte vor Ort tun sich dann schwer, die Auswirkungen zu begrenzen. So hatte zwar das Oberverwaltungsgericht der Reeperbahn-Anwohnerin in zweiter Instanz zugebilligt, dass auch ihr Hauseingang Tabu ist und dem Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung unterliegt.

Die Videoüberwachung als Ganzes wollte das Gericht jedoch nicht infrage stellen - und ließ von sich aus nicht einmal Rechtsmittel zu. In der Verhandlungen philosophierte Richter Joachim Pradel stattdessen darüber, wie die Polizei - oder besser gesagt er selbst - aus dem verfassungsrechtlichen Dilemma kommt.

Er gab der Polizei mit auf den Weg, die Kameras nicht in der Straßenmitte zu installieren, sondern an Hauswänden, sodass die Videoaugen auf die Straßenmitte gerichtet seien. Doch in Blickrichtung dahinter befindet sich nun mal auch wieder ein Hauseingang.

Daher ist es nur konsequent, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Sache an sich reißt und eine Grundsatzentscheidung anstrebt, die für viele Städte von Bedeutung sein wird.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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