KOMMENTAR STRAFVERTEIDIGERRECHTE: Schuss vor den Bug

Die politische Staatsanwaltschaft versucht einen linken Anwalt einzuschüchtern. Er hatte ihr in zahlreichen Prozessen Paroli geboten.

Es klingt wie eine Groteske, doch der Hintergrund ist ernst. Da legt ein Anwalt zur Verteidigung seines Mandanten ein Teil eines wichtigen und relevanten Beweisstückes vor und wird vom Vertreter der Staatsschutzabteilung Hamburg mit der Keule eines Strafverfahren überzogen. Wenn Anwalt Beuth mit einem scharfen Signalgeber im Gerichtssaal hantiert hätte, wäre ein gewisser Unmut verständlich, obwohl jeder Bergsteiger und Segler unbekümmert solche Geräte bei sich tragen darf - und irgendwie müssen die ja auf Berg oder Boot kommen.

Nein: Hier ist die Intention offensichtlich - hier soll einem renommierten, unbequemen, linken Strafverteidiger, der seit mehr als 20 Jahren den politischen Staatsanwaltschaften im Norden Paroli bietet, ein Schuss vor den Bug gesetzt werden. Erst kürzlich konnte er den Freispruch für einen Bewohner des Hamburger Schanzenviertels erreichen, der angeklagt war, bei einem Schanzenfest 13 Polizisten durch Pfefferspray verletzt zu haben. Vor Gericht konnte er penibel herausarbeiten, dass die zivilen Tatbeobachter die Unwahrheit gesagt haben - sehr zum Missfallen der Ankläger.

Hoffnungsvoll ist, dass die gesamte Hamburger Anwaltschaft aufschreit - bei Advokaten ist das nicht immer der Fall. Und da sollte sich die neue SPD-Justizsenatorin Jana Schiedek, die Weisungsbefugnis über Anklagebehörde besitzt, überlegen, ob sie so einen Skandal zum Einstand nicht vom Tisch haben möchte.

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Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung

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