Hundegesetz
: Fraktionen zu fix für die Behörde

Das umstrittene Hundegesetz wird drei Monate später eingeführt als geplant. Stichtag ist damit der 1. April 2006. Das beschloss der Gesundheitsausschuss am späten Donnerstagabend. Die Einführung zum 1. Januar sei nicht möglich, weil „die Finanzbehörde noch nicht soweit ist“, berichtete Ausschussmitglied Petra Brinkmann (SPD). Die Behörde habe wohl nicht damit gerechnet, dass die Fraktionen den vorgesehenen Zeitplan einhalten würden. Diese jedoch „haben sich inzwischen geeinigt“, berichtet Brinkmann, „wir haben sehr viel dafür gearbeitet.“

In der Finanzbehörde muss nun nachgearbeitet werden: „Die Umsetzung in den Bezirken ist noch nicht fertig“, so Brinkmann. Wesentliche Details wie die Härtefallregelungen seien noch nicht im Detail geklärt. Darin wird etwa festgelegt, dass „die alte Dame, die einen Schoßhund hat, keinen Hundeführerschein machen muss“.

Der Senat hatte den Gesetzentwurf Ende September vorgelegt und gab ihn zur Befassung an die Bürgerschaft. Ursprünglich sollte das Gesetz in der Sitzung am 7./8. Dezember verabschiedet werden. Dies ist nun ins neue Jahr verschoben. ine