Parteienzulassung zur Abgeordnetenhauswahl: Nicht jede Unterschrift bringt ans Ziel

18 Parteien dürfen mit einer Landesliste antreten. Mit dabei: Auch die rechtsextreme NPD und die rechtspopulistische "Bürgerrechtsbewegung pro Deutschland".

Eine der zugelassenen Kleinparteien stellte am Freitag gleich ihre Wahlplakate vor Bild: dpa

Bei der Abgeordnetenhauswahl im Herbst dürfen 18 Parteien mit einer Landesliste antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Freitag in öffentlicher Sitzung entschieden. Darunter sind neben den derzeitigen Parlamentsparteien auch die rechtsextreme NPD, die rechtspopulistische "Bürgerrechtsbewegung pro Deutschland", die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Piratenpartei. Sechs Parteien, wie Freie Wähler Deutschland (FWD) und die Rentnerinnen und Rentnerpartei oder Die Grauen wurden nicht zugelassen.

Die Entscheidung beruhe auf rein formalen Kriterien, betonte Landeswahlleiterin Petra Michaelis-Merzbach. Das heißt, die Parteien müssen form- und fristgerecht alle erforderlichen Unterlagen beigebracht haben. Als unüberwindliche Hürde für viele erwies sich dabei die Vorlage von 2.200 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger bei den Bezirkswahlauschüssen. Stichtag war der 12. Juli. Das war unter anderem der Grund, warum die sechs Parteien am Freitag rausgekegelt wurde. Allerdings wurden die Vertreter der Parteien, die das betraf, zuvor noch einmal angehört. Viele waren gar allerdings nicht gekommen. Andere wie der Vertreter der FWD gab den Bezirkswahlausschüsse die Schuld, dass sie zu wenig Unterschriften hatten.

Laut Michaelis-Merzbach hatte FWD zwar 1.729 Unterschriften eingereicht. Allein 600 Bögen seien jedoch bei Prüfung durch die Bezirksämter rausgefallen, weil die Angaben komplett falsch gewesen seien. Die Polizei ermittele in der Sache. Der Grund, weshalb sich der FWD-Vertreter erregte, war indes ein anderer. Auch Bögen mit falscher Postleitzahl oder gar keiner seien durchgefallen. "Das ist übertrieben kleinkariert.", fand der Kleinstparteivertreter. Die Bezirkswahlausschüsse träfen teilweise absurde Entscheidungen.

Mit dieser Kritik stand der Mann nicht allein. Der Vertreter der Tierschutzpartei, die es geschafft hat, bestätigte: Die Kriterien der Bezirkswahlausschüsse seien unterschiedlich. Bei welchem Bezirksamt sie das Unterschriftenpaket zur Prüfung abgeben, steht den Parteien frei. Neukölln, Treptow-Köpenick und Wilmersdorf-Charlottenburg seien übertrieben streng, hieß es am Freitag. Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf seien deutlich weniger bürokratisch.

Im Fall der FWD war die Diskussion überflüssig. Selbst wenn alle vorgelegten Unterschriften gültig gewesen wären, hätten immer noch mehrere hundert Stimmen gefehlt, stellte die Landeswahlleiterin klar.

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