KARTELLAMT GEGEN FUSION
: Milliardenklage abgewiesen

KÖLN | Das Landgericht Köln hat die Milliardenklage eines dänischen Unternehmens wegen eines Fusionsverbots durch das Bundeskartellamt zurückgewiesen. Die Bundesrepublik müsse keinen Schadenersatz für die rechtswidrige Entscheidung der Kartellbehörde leisten, entschied das Gericht gestern. Das Kartellamt hatte den Verkauf der Hörgerätesparte der dänischen GN Store Nord an die schweizerische Phonak untersagt. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof in letzter Instanz als unrechtmäßig auf. (dpa)