Prozess gegen U-Bahn-Schläger: Strafminderung in Aussicht
Torben P. war beim Übergriff im U-Bahnhof wegen Alkohols vermindert schuldfähig, sagt eine psychiatrische Sachverständige. P. sei "latent suizidgefährdet".
Es war ein differenziertes Bild, das die psychiatrische Sachverständige von dem 18-jährigen Torben P. zeichnete. Am Ende ihrer Ausführungen sprach sie sich dafür aus, den wegen einer Gewalttat im U-Bahnhof Friedrichstraße Angeklagten nach Jugenstrafrecht zu verurteilen. Einiges spreche dafür, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt aufgrund einer erheblichen Alkoholisierung vermindert gewesen sei. Folgt ihr das Gericht, müsste es die Strafe mindern.
Zehn Stunden hat sich die Sachverständige nach eigenen Angaben mit Torben P. befasst. Sie habe mit ihm über seine Entwicklung und Familie gesprochen, ihn Tests und psychiatrischen Untersuchungen unterzogen, sagte sie, als sie am Dienstag vor Gericht ihr Gutachten erstattete. Auch einen Ausschnitt der Filme, die am 23. April auf dem U-Bahnhof von Überwachungskameras aufgenommen worden waren, habe sie sich mit ihm angesehen. Nicht jedoch die Szene, die zeigt, wie Torben P. einen Fahrgast mit einer Flasche zu Boden schlägt und dem Bewusstlosen dann mit mit voller Wucht vier Mal gegen den Kopf tritt. Deshalb sitzt P. wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank. Der Ausschnitt ist seitdem unzählige Male von den Medien gezeigt worden, auch bei YouTube wird er immer wieder aufgerufen.
Angesehen haben sich Gutachterin und Angeklagter vielmehr eine Szene, die sich auf dem U-Bahnhof kurz vor der Tat abspielte. Zu sehen ist, wie Torben P. ins Gleisbett springt und mit Schotter um sich schmeißt, während der Mitangeklagte Nico A. ins Gleisbett pinkelt. Die Guachterin sprach am Dienstag von einem "eindeutig enthemmten Verhalten". Die Szene ist deshalb von Bedeutung weil keine Werte darüber vorliegen, wie viel Promille Torben P. zum Tatzeitpunkt wirklich intus hatte. Als er sich Stunden später stellte, war es für eine Messung zu spät.
Torben P. sei geschockt auf gesprungen, als er diese Szene gesehen habe, sagte die Gutachterin. Seine Grundstimmung zum Zeitpunkt der Untersuchungen sei depressiv, hoffungslos und verzweifelt gewesen. Sie halte ihn für latent suzidgefährdet.
Zunächst habe er stockend und mit gesenktem Blick auf ihre Fragen geantwortet, sei dann aber langsam aufgetaut. Seine Familiensituation habe er so dargestellt: Vater und Mutter hätten sich einerseits fürsoglich um ihn gekümmert, andererseits seien sie überfordert gewesen. Beide Eltern seien seit Mitte der 90er Jahre Frührentner, ihre Krankheiten ständig präsent, ohne das darüber gesprochen werde. Die Gutachterin sprach von einem "äußerlich intakten Umfeld", in dem "innerlich aber Vereinzelung bestand".
Sie halte Torben P. für überdurchschnittlich intelligent, so die Gutachterin. Häufige Schulwechsel und "interaktionelle Probleme" zögen sich aber wie ein roter Faden durch sein Leben. Er gebe dafür vielfach anderen ungerechtfertigt die Schuld, ohne seinen Anteil daran zu sehen. Anderseits habe er sich bei den Gesprächen mit ihr durchaus in der Lage gezeigt "sich und seine Person" selbstkritisch zu reflektieren. "Das erlebt man in Gutachtensituationen nicht so oft", sagte die Sachverständige.
Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag sind die Plädoyers vorgesehen. Möglicherweise ergeht dann auch schon das Urteil.
Leser*innenkommentare
Destiny
Gast
Wieso wird nun von den Eltern als Frührentnern gesprochen. Wurde nicht zuvor berichtet, der Vater sei Jurist und der Opa Richter?
Werden hier etwa falsche Infos getreut????????????
Steuerungsunfähiger
Gast
So so, "verminderte Steuerungsfähigkeit".
"Zehn Stunden hat sich die Sachverständige nach eigenen Angaben mit Torben P. befasst. ... Auch einen Ausschnitt der Filme, die am 23. April auf dem U-Bahnhof von Überwachungskameras aufgenommen worden waren, habe sie sich mit ihm angesehen. Nicht jedoch die Szene, die zeigt, wie Torben P. einen Fahrgast mit einer Flasche zu Boden schlägt und dem Bewusstlosen dann mit mit voller Wucht vier Mal gegen den Kopf tritt."
Was für ein Zufall: v. St. und trotzdem saß jeder Tritt genau!
Die oberschlaue Gutachterin guckt sich bloß an wie der Angeklagte im Gleisbett herumhüpft (ohne dabei an die Stromschiene zu kommen; von wegen v. St.). Hat die nicht die Anklage gelesen? Es geht nicht um das hüpfen im Gleisbett, sondern um das treten gegen den Kopf.
grafinger
Gast
Kleiner Tipp für alle Neonazis:
Wenn Ihr das nächste Mal einen "Ausländer", eine "Zecke" oder einen "Asi" zu Tode prügelt müsst Ihr nur auf folgendes achten:
1. Bei der Tat stark alkoholisiert sein (seid Ihr eh')
2. Eine prekäre persönliche und familiäre Situation aufweisen können (trifft ja fast immer zu)
3. Beim Gutachter und vor Gericht Reue und Einsicht heucheln (das muss dann Euer Anwalt noch mit Euch üben)
Und schon seid Ihr gleich wieder draussen und könnt munter weiter prügeln.
Aber nicht vergessen: Immer schön Reue und Einsicht zeigen und sogar die "taz" wird Mitleid mir Euch haben!
Ein Freund
Gast
Man sollte ein Solidaritäts Founds für den armen Torben B. einrichten .
Der kann einen aber auch Leid tun .
Nichtalleshinnehmen
Gast
Wo leben wir, im Land der Gummiparagraphen? Der 18jährige Hanselpampel ist schuldfähig, er hat einem anderem Menschen bewußt körperlichen und seelischen Schaden zugefügt ob unter Alkohol oder nicht spielt bei dem keine Rolle. Wegschließen und arbeiten lassen bis zum umfallen. Der braucht das.
Piet
Gast
Ach, der arme Junge!
Die richtige Dosis Erlebnispädagogik wird's schon richten!
Ob ein sechswöchiger Segeltörn in der Karibik wohl ausreicht?
Auf keinen Fall sollte man den bedauernswerten
Patienten zwingen,
Verantwortung zu übernehmen!
prozessbeobachter
Gast
Wenn ich die Aussicht hätte, die besten Jahre meines Lebens im Knast zu verbringen, wäre ich auch hoffnungslos und deprimiert.
Wir leben in merkwürdigen Zeiten: Jetzt gilt man schon als Stammtisch, wenn man gerne hätte, dass man für Mord und Totschlag ins Gefängnis geht.