Kupierung ist die Regel

Der Konsum von Putenfleisch nimmt bundesweit zu, für die Putenhaltung gibt es aber weder auf nationaler noch auf EU-Ebene konkrete Rechtsnormen. Das Tierschutzgesetz verbietet zwar in § 6 Absatz 1 das Kürzen der Oberschnäbel von Puten. Allerdings dürfen Ausnahmen gemacht werden, wenn dadurch Schmerzen und Schäden der Tiere durch Federpicken und Kannibalismus vermieden werden können.

In der Praxis wird die Ausnahme der Kupierung aber zur Regel. Nahezu allen der 1,5 Millionen Puten in Nordrhein-Westfalen wird der Schnabel in den ersten Lebenswochen ohne Betäubung gekürzt. Die Tiere können danach weder richtig picken, noch ihr Gefieder putzen, sagen BUND und Fachtierärzte.

Ex-NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) hatte Anfang des Jahres angekündigt, gemeinsam mit Schleswig-Holstein eine Bundesrats-Initiative zur Verbesserung der Puten-Haltung einzubringen. Der Entwurf sah erstmals rechtsverbindliche Mindeststandards zur Haltung vor. Aus der Initiative wurde nichts, da die rot-grünen Regierungen beider Bundesländer in der Zwischenzeit abgewählt wurden. GES