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Neues Gesetz von Kristina SchröderKrach um Kinderschutz

Bund und Länder streiten sich, ob Kinderschutz von den Kassen bezahlt werden darf. Das entsprechende Gesetz könnte nun im Bundesrat scheitern.

Lauschende Familienhebamme: Nötig und wichtig, aber wer zahlt? Bild: dpa

BERLIN taz | Der Streit zwischen Bund und Ländern über das neue Kinderschutzgesetz bekommt weitere Nahrung: Das FDP-geführte Gesundheitsministerium möchte den Kinderschutz nicht durch die Krankenkassen mitfinanzieren.

Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein neues Kinderschutzgesetz sah zunächst vor, dass Geburtskliniken und Ärzte die sogenannte Primärprävention vornehmen können. Es geht dabei darum, hilfsbedürftige Familien zu identifizieren.

In Rheinland-Pfalz etwa wird an Geburtskliniken ein Fragebogen ausgefüllt, mit dem die soziale Situation der Mutter erfasst wird und mit dem ermittelt wird, ob sie nach der Geburt besonderer Betreuung bedarf. Diese Erhebung machen im Moment Jugendamts-MitarbeiterInnen oder Ehrenamtliche - unentgeltlich. Schröders Gesetzentwurf sollte dieses Screening als Kassenleistung verankern. Doch dies hat Gesundheitsminister Bahr verhindert.

"Wir haben im Bereich Kinderschutz schon sehr viel geregelt, was in unserem Zuständigkeitsbereich liegt", erklärte ein Ministeriumssprecher der taz. "Das Screening aber ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Und die Daseinsvorsorge ist Aufgabe der Länder." Die Bundesländer aber sehen das anders. Für sie geht es um die Gesundheit der Kinder und nicht um Daseinsvorsorge: "Die Krankenkassen sollen […] die primärpräventiven Leistungen zum Erhalt der Kindergesundheit fördern", postulieren sie.

SPD-Länder wollen Gesetz scheitern lassen

Die Länder werden das Kinderschutzgesetz kommende Woche im Bundesrat wohl scheitern lassen. Mehrere SPD-regierte Länder wollen sich enthalten, heißt es aus dem SPD-geführten Rheinland-Pfalz. Daraufhin müsste die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Völlig unklar ist damit, ob das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.

Die Länder sind auch erbost, weil die Familienministerin ein 120 Millionen Euro teures Modellprojekt spendieren will, mit dem sogenannte Familienhebammen Eltern rings um die Geburt eines Kindes zur Seite stehen können. In der Stellungnahme des Bundesrats-Familienausschusses wird darauf hingewiesen, dass die Bundesländer längst eigene Programme aufgelegt haben. Das Modellprojekt würde damit zu Doppelstrukturen führen.

Obendrein brächen die neu aufgebauten Strukturen nach vier Jahren, wenn das Modellprojekt auslaufe, wieder zusammen. Für Familienhebammen, so die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne), brauche man "nicht ein auf vier Jahre befristetes Modellprojekt, sondern verbindliche Regelungen, die dauerhaft durch Bundesmittel abgesichert sein müssen". Schröders Kinderschutzgesetz dagegen werde ein Papiertiger bleiben.

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3 Kommentare

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  • WB
    Wie bitte?

    Spitzeldienste Allerorten!

     

    "Fragebogen ausgefüllt, mit dem die soziale Situation der Mutter...", der Vater ist wie immer egal, "...erfasst wird und mit dem ermittelt wird, ob sie nach der Geburt besonderer Betreuung bedarf."

    Vor allem gehen alle immer davon aus, dass Babys schwierig sind, wenn die dann 14 Jahre alt sind, interessiert das niemanden mehr. Da bedarf es aber m. E. viel intensivere Pflege, als beim Pipikram.

  • M
    Manuel

    Vielleicht sollte man erst die Arbeitsgrundlage für Hebammen verbessern und diese Petition endlich mal umstezen.

  • S
    Sontag

    Diese Frau ist als Minister die größte Fehlbesetzung seit von und zu Guttenberg.

     

    Was kriegt die eigentlich abgesehen vomn Denunziationsgesetz gegen Linke überhaupt auf die Reihe?