Noch zwei Semester – dann wird kassiert

Wissenschaftssenator Dräger stellt Studiengebührenpläne vor: Bezahlstudium ab Herbst 2006, Hochschulen zu Einheitsgebühr in Höhe von 500 Euro verpflichtet. Verwaltungsgebühr wird nicht gestrichen. Studiendarlehen bis zum 35. Lebensjahr

von Eva Weikert

Vom Wintersemester 2006 an müssen Hamburgs staatliche Hochschulen allgemeine Studiengebühren von 500 Euro pro Semester erheben. So sieht es ein Gesetzentwurf von Wissenschaftssenator Jörg Dräger vor, dessen Grundzüge der Parteilose gestern präsentierte und den er in spätestens drei Wochen dem Senat zur Entscheidung vorlegen will. Zahlen sollen zunächst nur neu Immatrikulierte, für alle anderen gilt die Gebührenpflicht ab Sommersemester 2007. Dräger verteidigte erneut seine Gebührenpläne: Der Anteil von Arbeiterkindern unter den Hochschülern sei in Ländern, die Gebühren erheben, bis zu 50 Prozent höher als in Deutschland: „Studiengebühren sind sozial gerechter“, behauptete er.

Wie schon früher angekündigt, soll mit Start des allgemeinen Bezahlstudiums die 500-Euro-Gebühr für Langzeitstudenten und Auswärtige entfallen. Dagegen wird entgegen alter Versprechen der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro nicht gestrichen. Zuzüglich des Semesterbeitrags von derzeit 185,50 Euro kostet das Studium in Hamburg damit jährlich 1.471 Euro.

Gemäß der Auflage des Bundesverfassungsgerichtes, das im Januar das Gebührenverbot gekippt hatte, hat Drägers Behörde ein Kreditmodell zur Studienfinanzierung entwickelt. Alle Deutschen und EU-Bürger sowie Ausländer, die hier Abitur gemacht haben, sollen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Darlehen haben (siehe Kasten).

Das Uni-Präsidium begrüßte gestern die Offerte. Zugleich kritisierte es jedoch, dass den Hochschulen das Ausfallrisiko für nicht zurückgezahlte Darlehen vom Senat auferlegt wird. Karlsruhe habe in seinem Urteil dargelegt, dass die soziale Abfederung Aufgabe des Staates sei.

Dräger rechnet damit, dass die Bürgerschaft sein Gesetz im nächsten Frühjahr beschließen wird. Die zeitversetzte Einführung der Gebühren habe rechtliche Gründe, sagte er. Die betroffenen Studenten hätten Anspruch auf Vertrauensschutz und müssten etwa zwölf Monate im Voraus über die neuen Konditionen informiert sein.

Ursprünglich hatte Dräger den Hochschulen die Entscheidung über eine Gebührenerhebung selbst überlassen wollen. Würde er sie aber nur ermächtigen, brächte das Rechtsunsicherheiten und das Risiko von Klagen mit sich, begründete er jetzt seinen Rückzieher.

Nach den Berechnungen des Senats können die fünf Hochschulen ihre Etats um insgesamt bis zu 45 Millionen Euro durch die Gebühren aufstocken. Das entspricht etwa 8,5 Prozent der jährlichen Betriebsausgaben von insgesamt 530 Millionen Euro – oder, wie Dräger ein Beispiel nannte, „450 neuen Professuren“. Die Gebühren blieben bei den Hochschulen, versprach er, deren Etats „solange wir regieren“ nicht abgesenkt würden. Das Geld sei „für die Qualitätsverbesserung der Lehre“ zweckgebunden. Wolle eine Hochschule einen Teil der Einnahmen indes zur Erweiterung ihres Studienplatzangebots nutzen, „werden wir das nicht verbieten“.

Dräger geht davon aus, dass knapp 20 Prozent aller Hochschüler von der Gebührenzahlung befreit werden. Per Gesetz will er vorschreiben, dass Doktoranden und alle, die durch ein Doppelstudium bereits woanders zahlen, ausgenommen werden. Anträge auf Erlasse bei den Hochschulen könnten zudem Eltern, Behinderte und chronisch Kranke stellen oder, wer eine andere „unbillige Härte“ nachweisen könne. Darüber hinaus sollen die Lehrstätten Leistungsstipendien vergeben und Nicht-EU-Ausländern, die keinen Anspruch auf Darlehen haben, die Gebühr stunden dürfen. Eine Begrenzung der Stipendien und Härtefälle wolle er nicht vorschreiben, so Dräger.

Sobald der Senat den Gesetzentwurf beschlossen hat, dürfen die Hochschulen Stellung nehmen. Die ASten von Uni, der Technischen Uni, der Fachhochschule HAW und der Kunsthochschule bekräftigten gestern ihre Ablehnung des Bezahlstudiums und kündigten für heute eine Demo an. Treffpunkt ist um 12 Uhr vor dem Audimax.