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Behinderte auf RegelschulenKultusminister bleiben unverbindlich

Die Kultusminister stellen nur schwammige Empfehlungen zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder vor. Kritik üben die Sozialverbände.

Recht auf eine gemeinsame Schule? Behinderte und nichtbehinderte Kinder. Bild: dpa

BERLIN taz | Im zweiten Anlauf haben die Kultusminister der Länder am Freitag die gemeinsamen Empfehlungen aller 16 Bundesländer zur gemeinsamen Beschulung behinderter und nichtbehinderter Kinder vorgestellt.

"Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung ist in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für alle Länder", sagte der amtierende KMK-Präsident und niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann. Wie die Länder dieses Ziel umsetzen, bleibt allerdings ihnen anheimgestellt.

Unverbindlich heißt es: "Die Formen des gemeinsamen Unterrichts werden durch regionale Besonderheiten, das elterliche Wunsch- und Wahlverhalten, individuelle Bedarfe und die Gestaltungsmöglichkeiten der beteiligten Partner bestimmt."

Auf die Empfehlungen haben sich die Kultusminister bereits am 20. Oktober geeinigt - zweieinhalb Jahre nachdem Deutschland das UN-Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat. Die erste Vorstellung der Empfehlungen im Beisein von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schlug fehl, weil Merkel absagen und den Euro retten musste.

Die UN-Konvention stärkt das Recht von behinderten Kindern, die in Deutschland mehrheitlich in Sonderschulen unterrichtet werden, eine Regelschule zusammen mit nichtbehinderten Kindern zu besuchen. Doch taucht der Begriff "Regelschule" in den KMK-Empfehlungen nicht mehr auf, kritisiert Claudia Tietz vom Sozialverband Deutschland. Stattdessen ist unverbindlich von "Schulen" die Rede, unter die ja auch die Förderschulen fielen. "Es bleibt unklar, wo sich etwas ändern muss", so Tietz.

Die Verbände waren zur Vorstellung nicht eingeladen. Sozialverbands-Präsident Adolf Bauer erklärte, die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz nach zwei Jahren Beratung seien "eine tiefe Enttäuschung". Das Recht behinderter Kinder auf Regelschule werde "weder anerkannt noch umgesetzt."

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2 Kommentare

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  • UH
    Uwe Heineker

    Deutschland mit einer Konventionalstrafe seitens der UN belegen - schön und gut!

     

    Aber: ein solches Verfahren kann sehr langwierig werden!

     

    Es gibt zwar den Genfer Überwachungsausschuss zur

    UN-Behindertenrechtskonvention, in dem auch die behinderte Juristin Prof. Dr. Theresia Degener für Deutschland Mitglied ist.

     

    Dieser Ausschuss behandelt u.a. auch die Staatenberichte, die die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, ihm vorlegen müssen.

     

    Bisher liegen dem Ausschuss die Berichte folgender Staaten vor: Spanien, Tunesien, Peru, China, Argentinien, Ungarn, Paraguay, Österreich, Australien, El Salvador, Schweden, Aserbaidschan. Die Bundesregierung will den deutschen Staatenbericht im August 2011 einreichen.

     

    Die Ausschussmitglieder haben beschlossen, die Berichte in der Reihenfolge ihres Eingangs zu prüfen. 2011 werden daher zuerst Tunesien und Spanien behandelt.

     

    Da pro Sitzung nur ein Bericht besprochen werden kann (d. h. pro Jahr insgesamt zwei), gerät der Ausschuss von Beginn an in einen Bearbeitungsrückstand von mehreren Jahren.

     

    Nun ist die deutsche Behindertenbewegung also mehr denn je gefordert, noch offensiver in Richtung Forcierung der Konventionsumsetzung (auch durch spektakuläre Aktionen) aktiv zu werden ...

  • WB
    Wolfgang Banse

    Inklusion umsetzen

    Die UN-Behindertzenrechtskonvention die der Standort Deutschland ratifiziert hat,ist umgehnd um zu setzen,im Bezug auf die Inklusion.Deutschland sollte mit einer Konventionsstrafe belegt werden,da der Standort Deutschland bis heute den ratifizierte UN-BehindertenrechtsKonvention nicht unmgesetzt hat