Vergleich im Kopftuchstreit

STUTTGART dpa ■ Der Kopftuchstreit zwischen einer muslimischen Kindergärtnerin und der Stadt Ebersbach ist mit einem Vergleich beendet worden. Nach Auskunft des Arbeitsgerichts Stuttgart erhält die Erzieherin eine Abfindung von 8.000 Euro und akzeptiert dafür die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. August 2005. Der Landtag berät morgen in erster Lesung über ein generelles Kopftuchverbot für Erzieherinnen. Der türkischstämmigen Frau war wegen des Tragens eines Kopftuchs im städtischen Kindergarten Ebersbach im August fristlos gekündigt worden. Sie hatte entgegen einer Dienstanweisung unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf beharrt, ihr Kopftuch auch im Dienst zu tragen. (Az. 27 Ca 373/05)