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Keine Klagen in Italien möglichNazi-Opfer scheitern am Völkerrecht

Der IGH hat über italienische Gerichtsurteile gegen Deutschland entschieden. Opfer deutscher Kriegsverbrechen dürfen nicht im Ausland klagen, so das Urteil.

Kein entsprechendes Gewohnheitsrecht: IGH-Präsident Hisashi Owada bei der Urteilsverkündung. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Opfer deutscher Kriegsverbrechen können nicht vor ausländischen Gerichten gegen Deutschland klagen. Dem steht das Prinzip der Staatenimmunität entgegen. Das entschied am Freitag der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Das Urteil hat globale Bedeutung. Ausgelöst wurde das Verfahren durch Urteile des italienischen Kassationsgerichtshofs. Beginnend 2004, hatte er Opfern deutscher Kriegsverbrechen Schadenersatz gegen Deutschland zugesagt. Konkret ging es um vier Gruppen:

- Italiener, die nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt wurden.

- Italienische Soldaten (Militärinternierte), denen der Status als Kriegsgefangene verweigert wurde und die Zwangsarbeit in Deutschland leisten mussten.

- Die Überlebenden und Hinterbliebenen deutscher Weltkriegsmassaker in Italien, zum Beispiel in Civitella.

- Die Überlegenden und Hinterbliebenen solcher Massaker in Griechenland, zum Beispiel in Distomo, die ihre Forderungen dort nicht durchsetzen konnten.

Deutschland erkannte zwar an, dass es sich dabei jeweils um großes Unrecht handelte. Eine individuelle Entschädigung wurde aber abgelehnt. Vor allem aber kritisierte Deutschland, dass der italienische Gerichtshof deutsche Souveränitätsrechte verletzt habe. Unter Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) beschloss Berlin deshalb 2008, Italien beim IGH zu verklagen.

Das Prinzip der Staatenimmunität besagt, dass kein Staat über einen anderen Staat zu Gericht sitzen soll. Deshalb müssen nach einem Krieg Entschädigungen von den beteiligten Regierungen ausgehandelt werden und können nicht einseitig von möglicherweise opferfreundlichen Gerichten festgelegt werden.

Keine Anhaltspunkte für neue Rechtspraxis

Bei der mündlichen Verhandlung im letzten September akzeptierte auch Italien im Prinzip die Staatenimmunität. In den konkreten Fällen müsse sie aber durchbrochen werden, weil es um besonders schwere Verbrechen gehe und Opfer und Hinterbliebene keine andere Chance hätten, von Deutschland Schadenersatz zu erhalten.

Beide Argumente lehnte der 15-köpfige IGH nun mit zwölf zu drei Richterstimmen ab. Die Staatenimmunität beruhe auf Völkergewohnheitsrecht. Dieses könne sich zwar ändern, wenn sich die Rechtsüberzeugung und die Praxis der Staaten ändere, so der japanische IGH-Präsident Hisashi Owada. Dafür gebe es aber kaum Anhaltspunkte.

Mit 14 zu einer Richterstimme rügte der IGH, dass das deutsche Kulturzentrum Villa Vigoni am Comer See von Italien mit einer Zwangshypothek versehen wurde. Aus dessen Versteigerungserlös sollten die Entschädigungszahlungen finanziert werden.

Ebenfalls mit 14 zu einer Stimme wurde beanstandet, dass griechische Urteile in Italien vollstreckt werden sollten.

Dass Deutschland den Prozess gewinnen wird, war weithin erwartet worden. Allerdings hatten Menschenrechtsgruppen gehofft, dass die Richter vor allem mit der Rechtslage in den 1940er-Jahren argumentieren. Stattdessen stellten sie aber ganz auf die Zeit ab Beginn der italienischen Verurteilungen 2004 ab. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass sich die Rechtsprechung des IGH zur Staatenimmunität bald ändern wird. Die Richter forderten Deutschland allerdings ausdrücklich auf, mit Italien in neue Verhandlungen über Entschädigungen zu treten.

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6 Kommentare

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  • M
    Michel_Berlin

    Merkwürdig...besonders bei Italien könnte man immer den Eindruck bekommen die waren immer Opfer, nie Täter.

     

    Haben die sich nie überlegt, dass da auch eine Klagewelle gegen Italien starten könnte wenn das Urteil anders ausgefallen wäre? Die italienischen Truppen waren ja auch keine Engel in Äthiopien oder in Frankreich oder in Russland oder sonst wo bis sie von den Allierten zum Seitenwechsel aufgefordert wurden.

     

    Versteh ich nich...

  • EA
    Enzo Aduro

    "Bei der mündlichen Verhandlung im letzten September akzeptierte auch Italien im Prinzip die Staatenimmunität. In den konkreten Fällen müsse sie aber durchbrochen werden, weil es um besonders schwere Verbrechen gehe und Opfer und Hinterbliebene keine andere Chance hätten, von Deutschland Schadenersatz zu erhalten."

     

    Italienische Richter sind schon Scherzkekse. Bitte nur Forderungen an Deutschland stellen. Das was wir im Balkan gemacht haben und in Somalia und in Griechenland zählt nicht, aber hauptsache Italiener bekommen Kohle von Deutschland für einen Krieg bei dem wir an Deutschlands Seite Gekämpft haben, es aber nicht einsehen wollen und deshalb die Kriegsverbrechen derart überbetonen.

     

    Hier geht es um Geschichtsuminterpretation, nicht mehr. Hätte Italien sich da rausgahalten, wie es das ebenfalls Faschistische Franco-Spanien tat, wäre keinem Italiener ein Haar gekrümmt worden.

  • G
    G.Teska

    Wahrscheinlich, und das unterstütze ich, wird den Geschädigten von Deutschland auf freiwilliger Basis eine Entschädigung gewährt.

    Die Frage aber nach den deutschen Opfern muß dann auch gestellt werden. Und hier meine ich nicht nur die Holocaust -Opfer, sondern die ca. 1 Mio. vergewaltigten Frauen, die nach Russland verschleppten Zwangsarbeier etc.

    Wer setzt sich für diese am schlimmsten Betroffenen ein?

  • K
    Krieg

    Die Faschisten Italiens haben doch mit dem Nazi-Regime zusammen gearbeitet. Dass sie nachher abgesprungen sind war ja wohl Feigheit oder besser gesagt Verzweiflung und Niedergang.Und was hat diese Bundesrepublik überhaupt noch damit zu tun? Mussolini war nicht besser als Hitler. Wenn irgendwer Geld braucht, dann will man die Deutschen schröpfen. Allein schon, dass Italien Deutschland gemeinsam mit den Alliierten in den Rücken fiel, war schon ein starkes Stück.Hat Deutschland schon von den Russen Wiedergutmachung bekommen, die unsere deutschen Frauen vergewaltigt haben-, oder von den Amerikanern die unnötig Dresden zerstört haben?

  • C
    Carsten

    Die Entscheidung ist vollkommen richtig! Der Krieg ist 70 Jahre aus! Die Opfer hätten lange genug Zeit gehabt.

  • H
    Herbert

    Nun ist aber genug entschädigt.

    Wer jetzt nach über 60 Jahren ankommt und Kohle will, dem gehts doch nicht um Entschädigung. Das ist Abzocke und sonst nichts.

    Ihre Ansprüche hätten sie gleich geltend machen können. Jetzt ist halt zu spät. Denn jeder der Schadenersatz fordern kann, lebt ja noch. Und da Mord das einzige ist, was nicht verjährt, ist alles andere bereits gegessen.

    Aber die Gier kennt keine Grenzen und da muss man ja Deutschland weiter ausnehmen. Scheint ja eh grad die bedienlaune am deutschen Geldtopf in Europa zu herrschen.

    Einfach nur krank