Diskussion um NPD-Verbot: Die rauchende Ceska ist längst erkaltet

Das NPD-Verbotsverfahren wird durch den Nachweis der Waffenübergabe durch Ex-Parteikader kaum beschleunigt. Die Politik reagiert lieber vorsichtig.

Hängt mit der NPD zusammen, aber vielleicht nicht genug für eine Verbotsforderung. : dapd

FREIBURG/BERLIN taz | Ist die NPD jetzt endgültig als verfassungsfeindliche und gefährliche Partei entlarvt? Kann nun endlich der seit Jahren heiß diskutierte neue Verbotsantrag gestellt werden? Auf den ersten Blick war die smoking gun – die noch rauchende Pistole, die den Täter überführt – noch nie so klar zu erkennen. Zwei NPD-Kader hatten Ende 1999 bei der Beschaffung der berüchtigten Ceska-Pistole mitgewirkt, ausgerechnet der Waffe, die bei allen neun Attentaten auf Kleingewerbler mit Migrationshintergrund benutzt wurde.

Doch der Rauch der smoking gun ist längst erkaltet. Der Vorgang liegt mehr als zwölf Jahre zurück. Über die heutige Gefährlichkeit der NPD sagt er wenig aus. Ein Parteiverbot ist keine Strafe für vergangenes Fehlverhalten. Vielmehr geht es um die Abwehr gegenwärtiger und zukünftiger Gefahren.

Carsten S. hat sich aber längst glaubhaft von der NPD und der rechten Szene abgewandt. Ralf Wohlleben hat die Partei zwar erst 2011 verlassen. Allerdings hat er sich schon Anfang der nuller Jahre aus der Unterstützung der NSU-Gruppe zurückgezogen.

Doch selbst wenn die Waffenbeschaffung erst gestern gewesen wäre, könnte sie nur als weiterer Mosaikstein gegen die NPD verwendet werden. Ralf Wohlleben und Carsten S. sind schließlich nur zwei von Tausenden NPD-Mitgliedern. Dass sie bei ihrer Unterstützung für das untergetauchte Trio auf NPD-Ressourcen zurückgriffen, konnte bislang nicht festgestellt werden.

Ebensowenig wie ein Handeln unter dem Deckmantel der Partei oder mit Kenntnis der Parteiführung. Es ist noch nicht einmal sicher, dass S. und Wohlleben wussten, dass die Ceska als Mordwaffe – und nicht nur zur Drohung bei Banküberfällen – eingesetzt werden sollte.

Keine voreiligen Schlüsse

Der Exverfassungsrichter Siegfried Broß sagte kürzlich im taz-Interview: "Für ein Parteiverbot genügt eine abstrakte Gefahr, das heißt, dass das Handeln der Partei bei ungehindertem Fortgang irgendwann ins Unglück führen kann." Dagegen weist der Parteienrechtler Sebastian Roßner darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei Parteiverboten eine konkrete Gefahr verlangt.

Entsprechend vorsichtig sind die Reaktionen aus der Politik. Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus für die Grünen im Bundestag, warnt vor voreiligen Schlüssen. Vor einem neuen Verbotsverfahren müsse gründlich geprüft werden, ob die hohen Auflagen der Gerichte eingehalten werden.

Die Innenpolitiker von CDU, FDP, SPD und Grünen möchten die Innenministerkonferenz am 20. März abwarten. Dort wird eine Materialsammlung zu Möglichkeiten eines NPD-Verbots gesichtet, die eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zusammenträgt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.