Bewährung für „Kameraden“

FRANKFURT/MAIN taz ■ In dem vom Hauptverfahren abgetrennten Prozess gegen sieben geständige Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft Westerwald wurden schon am vierten Verhandlungstag überraschend schnell die Urteile verkündet. Die Strafkammer am Landgericht in Koblenz verhängte Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren vor allem wegen der Mitgliedschaft der Rechtsextremisten zwischen 19 und 23 Jahren in einer kriminellen Vereinigung; daneben wurden Delikte wie Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nötigung bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu milden Urteile begründete die Kammer mit der Aussagebereitschaft der Angeklagten. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Rädelsführer der Kameradschaft wird am kommenden Montag fortgesetzt. KPK