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Kritik am BeschneidungsurteilReligionsfreiheit beschnitten?

Christen, Juden und Muslime sind sich einig in ihrer Haltung gegen das Beschneidungsverbot. Volker Beck (Grüne) pflichtet ihnen bei, die Deutsche Bischofskonferenz auch.

Für Moslems gehört die Beschneidung zur freien Ausübung ihrer Religion. Bild: ap

BERLIN taz | Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) wertete das Urteil als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und ins Elternrecht. „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Verfassung und darf nicht Spielball einer eindimensionalen Rechtsprechung sein“, so der Vorsitzende Aiman Mazyek.

Für Lamya Kaddor, Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes, klingt das Urteil wie ein „Extraverbot nichtchristlicher Religionen“. Die Lehrerin für Islamkunde sagte der taz: „Beschneidung ist Teil der Identität männlicher Muslime. Alle meine Schüler können sich daran erinnern.“

Auch beim Zentralrat der Juden (ZdJ) in Deutschland löste das Urteil Empörung aus. „Es ist unsensibel und unerhört“, sagte ZdJ-Präsident Dieter Graumann zur taz: „Beschneidung ist fest im Judentum verankert und hat eine elementare Bedeutung. Sie wird seit Jahrtausenden auf der ganzen Welt praktiziert.“ Wenn Beschneidung generell verboten würde, warnte Graumann, werde „jüdisches Leben in Deutschland nicht mehr möglich sein“.

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, unterstrich diese Kritik. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz äußerte sich besorgt, das Urteil gefährde Religionsfreiheit in Deutschland.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) hingegen begrüßte das Verbot der Beschneidungen. „Es zeigt deutlich, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf“, sagt TdF-Vorstandsvorsitzende Irmingard Schewe-Gerigk.

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36 Kommentare

 / 
  • P
    p.g.

    das rumschnippeln am menschlichen körper ohne medizinische indikation ist schlicht pervers. die religiösen fanatiker haben schon mal behauptet, die erde wäre eine scheibe oder haben vermeintliche hexen bei lebendigem leibe auf dem scheiterhaufen verbrannt oder betreiben heute noch die teufelsaustreibung, haben jesus an's kreuz genagelt, haben bis in die jüngste vergangenheit und/oder heute noch kinder missbraucht. die geschichte der religionen ist voll von brutalität und perversion. sich auf diese "alte tradition" zu berufen und damit diese sinnlosigkeiten mit der relgionsfreiheit zu begründen ist schon sehr, sehr fragwürdig. die befürworter dieser misshandlung sind eben immer noch einer mittelalterlichen denkweise verhaftet. modern geht anders.

  • P
    PeterWolf

    Wow, Volker Beck, Claudia Roth und Jerzey Montag einig mit dem Kölner Kardinal Meisner, das Bibel, Koran und Thora über dem Grundgesetz stehen!

    Dann werden die drei Grünen demnächst auch Christen wieder erlauben, ihre Kinder zu verprügeln.

    Wie gut, dass, außer Montag, aber der ist ja Jude, keiner der vier Kinder hat.

  • H
    Hansi

    Es ist traurig, daß die Grünen sich nicht vollständig und klar zum Recht auf körperliche Unversehrtheit aller Kinder bekennen. Sind Kinder jüdischer und muslimischer Eltern in den Augen Becks weniger wert?

     

    Ist Beck bekannt, daß die Beschneidung in der Hauptsache eine sexualfeindliche Erfindung ist? Sie soll die Onanie erschweren. Darum war sie in den USA so populär und so argumentierten schon vor langer Zeit jüdische Geistliche.

     

    Der Mann soll gerade noch so viel Spaß am Sex haben, daß es zur Vermehrung reicht, aber bitte bloß nicht mehr.

  • P
    PeterWolf

    @ Roger Neuentahl

     

    Da liegen Sie etwas daneben.

    Der Gebrauch von Drogen könnte durchaus unabhängig von dieser Debatte legalisiert werden.

    Aber auf keinen Fall, wenn Eltern ihre Kinder mit Drogen zwangsbeglücken wollten.

    Aber das haben Sie ganz bestimmt auch nicht gemeint.

  • J
    Jörn

    Neben dem oft vorgebrachten Grund der "Hygiene" fordern radikale religiöse Menschen oft die Beschneidung auch um die Selbstbefriedigung zu erschweren und das Lustempfinden der Männer zu reduzieren.

    Darin liegen weibliche und männliche Beschneidung wieder auf einer Linie. Sicher gibt es radikale Formen der weiblichen Beschneidung, die einer Verstümmelung gleichen. Doch sowohl die unnötige Infektionsgefahr als auch die Unterbindung von sexueller Lust sind gemeinsam.

    Während bei Frauenrechten die Argumentation mit religiös motivierten Vorschriften und Traditionen nicht gelten soll, soll dies bei männlichen Kindern wichtiger sein? Niemand würde wegen des Verbots der weiblichen Beschneidung die Religionsfreiheit gefährdet sehen. Gleiches muss auch für Jungen gelten.

    Wichtig wäre dann Rechtssicherheit zu schaffen, ab welchem Alter die Jungen und Mädchen wirksam in die Beschneidung einwilligen kann. Dabei muss dann die Tragweite des Eingriffs berücksichtigt werden. Bei Jungen könnte eine Einwilligung z.B. mit dem 14. Lebensjahr als wirksam angesehen werden. Beschneidungen bei Mädchen in moderater Form vielleicht ab 16 oder 18 Jahren. Wobei mit der Volljährigkeit jeder sowieso das Recht auf Selbstverstümmelung hat.

  • I
    Irene

    "Hängt der Wert einer Vorschrift von ihrem Alter ab?

    Oder davon, ob sie mit humanen Wertvorstellungen einer modernen Zivilisation vereinbar ist?"

     

    Das ist die Frage und das Problem. Steht die Religion wirklich über allem? Das Urteil ist kein Anstoß, religiöse Praktiken zu überdenken sondern Religionsverteter rufen reflexhaft: "Wir müssen Gottes Geboten mehr gehorchen als menschlichen Gerichten."

    Da fragt man sich schon, bei welchen anderen religiösen Geboten, die den heutigen Vorstellungen von Menschenrechten nicht mehr entsprechen, das auch gilt.

  • S
    Staatsbürger

    "Deshalb:Finger weg,von jahrtausend alten Riten und Gebräuchen."

     

    Gilt auch der Brauch noch?

     

    "Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen."

     

    oder der:

     

    "Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes."

     

    Das sind alles sehr alte mosaisch-abrahimitische Bräuche. Sie werden aber wohl von keinem Juden mehr angewendet. Im 'Gottesstaat' Iran sieht es leider etwas anders aus.

     

    Hängt der Wert einer Vorschrift von ihrem Alter ab?

     

    Oder davon, ob sie mit humanen Wertvorstellungen einer modernen Zivilisation vereinbar ist?

  • AD
    auch das noch

    zeit wird's, glaube(n) ist eine der wichtigsten säulen unserer psyche, seele. sekten(religionen) mißbrauchen dies. deshalb ist die definition religionsfreiheit nicht korrekt. es müßte klar glaubensfreiheit heißen, ohne benutzung des begriffs religion. schon gewußt das die dichte der nervenzellen in der vorhaut am höchsten ist? ähnlich wie beim "Kitzler", von wegen grad der lustfähigkeit. wenn es sich um eine nicht behandelbare verengung handelt, muß spätestens bis zum 10-12 lebensjahr operativ eingegriffen werden, logisch. hygienisch kann mann auch mit vorhaut sein, dauert vielleicht 30 sekunden am tag länger, bei fließend warmwasser.

  • A
    Ariel

    Das Kindeswohl ist das Wichtigste

     

     

    Der Staat muß noch lange nicht alles zugestehen, was eine Religion unter Berufung auf Art. 4 GG einfordert. Geschützt ist nur das Kultische innerhalb Ihrer Gemeinschaft. Das Recht Menschen (Kinder) die körperliche Unversehrtheit abzusprechen ist aus Art. 4 nicht ableitbar.

    Bemerkenswert ist die Reaktion der Kultbeamten der kirchensteuerberechtigten Gemeinschaften. Die Rechte der Kinder werden dabei in keiner Weise berücksichtigt, sondern das der Eltern. Liegt es vielleicht daran dass diese Leute Angst haben dass die Rechte der Kinder auf Religionsfreiheit in Zukunft durchgesetzt werden. Das würde bedeuten dass ein rechtsgültiger Beitritt zu einer Religionsgemeinschaft erst mit Eintritt der Religionsmündigkeit erfolgen könnte.

    Diesen kirchensteuerberechtigten Gemeinschaften würden sehr viel Kirchensteuer entgehen. Den Kinder sind wie alle anderen Angehörigen der Gemeinschaften Kirchensteuerpflichtig. Kinder haben durch Erbschaft teilweise große Vermögen.

    Das was die religiösen Weltanschauungsgemeinschaften als Religionsfreiheit betrachten ist in der Regel Ihren Kult so Auszüben wie Sie wollen. Die Rechte des Einzelnen die aus der Erklärung der Menschenrechte oder aus dem Grungesetz herleitet ist den leitenden Kultbeamten dieser Gemeinschaften schlicht egal. Im von diesen Gemeinschaften selbst definierten kirchlichen Arbeitsrecht werden die Art.3 GG und Art. 9 GG nicht berücksichtigt. Da wo es um Macht oder Geld der religiösenGemeinschaften geht wird immer die Religionsfreiheit herangezogen.

    "Wo kommen wir den hin wenn die Schäfchen Rechte aus staatlichen Gesetzen fordern."

  • WB
    Wolfgang Banse

    Landgerichtsurteil im Bezug auf das Verbot der Beschneidung verstößt gegen das Grundgesetz

    Religionsfreiheit ist Bestandteil ders Grundgesetzes der Bundesrepublik-Deutschland.Gegen dieses verstößt das ergangene Urteil was das Verbot der Beschneidung beriofft,wlches das Landgericht Köln fällte.

    Beschneidungen gehören zu den Religionsgemeinschaften ,was Muslime und das Judentum anbetrifft.

    das Landgericht Köln hat ein Fehlurteil gefällt,welches korrigiert werden muss durch die Anrufung des Bundesverfssungsgerichtes in Karlsruhe und durch die Anrufung des Internationalen Menscehngerichtshofes.

    Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland Evangelisch-und Röämisch katholisch,sowie Politiker akzeptieren die getroffene Entscheidung des Gerichtes nicht.

    Zu Bedenken sollte geben,was der Vorsitzende des Zenmtraklrates der Juden nach Bekanntwetrden des Urteil sagte,das ein Leben in Deutschland für jüdische Menschen mit dem Vebot der Beschneidung

    nicht möglich ist.

    *Zu dem oben angegebenen Artikel hatte ich bereits einen Kommentar vetfasst.

  • F
    Fritz

    Die körperliche und seelische Verstümmelung von Kindern darf der Staat nicht zu lassen.

     

    Wenn jemand aus medizinischen Gründen beschnitten werden muss steht dem nichts im Wege, genausowenig wenn ein Volljähriger sich aus religiösen Gründen beschneiden lassen will.

     

    Aber Kinder muss der Staat schützen.

     

    Amüsant allerdings, dass sich gerade bei der Körperverletzung an Kinder die verschiedenen Glaubensrichtungen einig sind.

  • L
    Lobo

    Religion ist keine Ausrede für Tierquälen oder körperliche bzw. seelische Verstümmelung an Kindern. Auch 10.000 Jahre alte Traditionen müssen beendet werden wenn sie sich als falsch herausstellen. Wenn Religion andauernd dazu benutzt wird sich dahinter zu verstecken und gegen die Gesellschaft zu agieren – dann sollte man wohl endlich beginnen die Religion verbieten. Vielleicht hilft das dabei, dass die Religiösen sich wieder auf ihr Grundrecht besinnen „glauben zu dürfen“ was sie wollen, sich aber dem Wissen und den Regeln der modernen Gesellschaft zu unterwerfen.

  • S
    stromboli

    eigentlich sollte hier die längst überfällige diskussion um die beschneidung religiöser "rechte" beginnen!

    Ungeheuerlich wie hier die gewaltsame vereinnahme juristisch unmündiger in eine "gemeinschaft" vorgenommen wird, dabei aus "jahrtausenden gepflegten kulturellen gründen", kinder körperlich versehrt werden!

    Bei jeder beschneidung von frauen empört sich mittlerweile zu recht die gesellschaft, hier, weil ja knabe, lässt man es als wichtiges einführungsritual gewären. Eine kulturelle (!) schande! Auch und gerade weil sie nun so lange währt!

    "Lasset die kindlein zu mir kommen.." ; würden sich die religionen so ihrer botschaften sicher sein, dass sie letztendlich auch ohne gewalt und körperlichen mißbrauches in der gesellschaft ankommt, könnte sie auf die ausgeübte gewalt verzichten! Das gilt auch für die weniger spektakuläre aber ebenso erfolgreiche gehirnwäsche christlicher religionsunkultur.

    Schon die kindstaufe ein eingriff darstellt, der die programierung des unwissenden kindes zur "zugehörigkeit" in einer religionsgemeinschaft erzwingt! So aber jegliche freiheit genommen wird, entscheidungen zu treffen, mehr noch die richtigkeit dieser denkmodelle zu hinterfragen, die womöglich ein mensch, wenn dann erwachsen, dazu befähigt aus der religion wieder austreten zu wollen.

    Aber das hat man ja mittels körperlich beweisbarer "zugehörigkeit" zu verhindern gewusst.Wenigstens so hat sich religion eine ewige zugehörigkeit gesichert..

    Barbaren!

  • M
    mauersegler

    ich finde das Urteil gut und richtig - denn niemand ist durch Geburt Teil einer Religionsgemeinschaft, sondern muss sich frei zu einer Religion bekennen können. Das Urteil stärkt aus meiner Sicht die Religionsfreiheit und die freie Wahl der Religion - super!

  • OK
    Oma Kruse

    Hier wäre der Bundestag gefordert, schnell Klarheit zu schaffen im Sinne eines multikulturellen Deutshclands.

  • P
    PeterWolf

    Die deutsche Bischofskonferenz!

    Walter Mixa gehört da aber doch nicht mehr zu, oder?

    Und die heilige Vorhaut Jesu (gab wohl drei davon) wird doch auch nicht mehr als Reliquie verehrt? (sind irgendwie abhanden gekommen)

    Dass die aber immer noch die Religionsfreiheit über die körperliche Unversehrtheit stellen, finde ich aber schon merkwürdig.

    Dann hätten die den Mixa ja auch nicht schassen müssen wg. religiös begründeter Kindesmisshandlung.

    Seltsamer Laden!

  • W
    WeltAbstrak

    Eine Beschneidung ist in meinen Augen reine Verstümmelung. Soviel ich weiss steht sowas nichtmal im Koran. Aber da bin ich mir nicht sicher.

     

    Warum stören sich Eltern am natürlichen Aussehen des Kindes? In Wüstenländern mag es vllt wirklich krankheitsvorbeugend sein, aber in unseren Landen eher nicht.

    Wenn die Jungen meinen sie wollen das aus Traditionsgründen machen, dann sollen sie das mit 18 selber entscheiden. Denn ein rückgängig machen geht nicht.

     

    Aber sicher wird ihnen das Recht auch weiterhin gewährt bleiben, denn schliesslich dürfen sie auch noch schächten.

  • M
    MaterialismusAlter

    Als Atheist begrüße ich die Entscheidung des Gerichts ja irgendwie schon... Religiöse Gemeinschaften verdienen keine Sonderbehandlung und übersinnliche Weltbilder waren mir schon immer suspekt... unter anderem weil ihre Verfechter aus oft dazu zu neigen scheinen sich auf unterschiedlichste Weise an Kindern zu vergehen...

     

    ABER: Die Begeisterung, die für dieses Urteil aufbrandet ist mir mindestens genauso suspekt. Denn bei noch jedem Affront gegen Laizismus herrscht ansonsten Schweigen: Staatlicher Religionsunterricht, Kruzifixe in der Schule, Gottesbezug im Grundgesetz, kriminalisierung von Anti-Papst Protesten ... Man hört nichts. Doch beim Ritual der Beschneidung (ein tatsächlich eher geringfügiger Eingriff ohne Folgeschäden - ich bin natürlich trotdem dagegen)ist auf einmal der Freudenschrei riesengroß.

     

    Diverse Tagesschau.de Usercomments, die ich mir gerade zu Gemüte geführt habe, bestätigen dann auch, was man ohnehin schon ahnte - es sind nicht die aufgeklärten Säkularen, die ihre Freude ausdrücken - es ist der deutsche Mob, der hämisch den Sieg der eignen Ethnie feiert.

  • C
    chavez

    Nach den Ergebnissen Einigen Studien in USA sind beschnittener Männer vor sexuelle Krankheiten besser geschützt, als nicht beschnittene Männer und dies, weil die zusätzliche Haut am Penis bei den beschnittenen Männer sich nicht umfaltet.

    http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/us-studien-beschneidung-kann-aids-risiko-bei-maennern-leicht-mindern-a-454626.html

    Somit hat dieses Ritual eine hygienische Wirkung, welche von den ahnungslose Juristen völlig außer Acht gelassen wird und ist demnach nur idiotisch und primitiv und ähnelt steinzeitliche Entscheidungen! Diese möchte gern fortschrittliche zurückgebliebenen hätten doch wenigstens das Ergebnis einen einzigen diese vielen Studien beachten können. In USA lassen sich aus dem genannten Grund selbst erwachsene nicht muslimische oder jüdische Männer beschneiden und hier wird dies als ein Verbrechen geahndet.

  • RN
    Roger Neuentahl

    Und? Ich darf als Rastafari auch nicht kiffen!

  • S
    Stefan

    Seit wann hat denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gegen irgendwas Anderes abgewogen zu werden?

     

    Klar, dass die christilichen Kirchen da gleich mit am Rad drehen. Der säkulare Staat beginnt sich endlich mal konsequent durchzusetzen, da sehen die mindestens so sehr ihre Felle wegschwimmen wie Juden und Muslime.

     

    Männliche Muslime, die die Beschneidung in ihre Identität integrieren möchten, können das ab 14 (Religionsmündigkeit) oder 18 (Volljährigkeit) ja immer noch selber entscheiden.

     

    Dass Minderjährige keine Tatoos kriegen dürfen, finden ja auch alle normal.

  • S
    suse

    bitte leute, wenn die religiösität von der vorhaut abhängt, dann kann sie so wichtig nicht sein. das urteil sagt doch, dass nur das persönlichkeitsrecht der kinder geschützt wird. wenn sie dann erwachsen sind können sie sich beschneiden lassen, sich n reli. tattoo auf die stirn machen oder beschliessen nicht mehr die haare zu schneiden.

     

    ich finde dieses urteil richtig. der einzelne kann sich so für eine religion entscheiden und wird nicht von der gemeinschaft zu zugehörigkeit gezwungen.

     

    welcome to 2012 ! dass volker beck die katholisch-rheinländische frohnatur hier mal wieder den dödel der "religionsfreiheit" spielt verwundert wenig, er fand es ja auch inspirierend, dass die gucci-tunte aus dem vatikan im bundestag referiert.

     

    eine trennung von staat und kirche würde hier wirklich helfen. ab mit dem religionskrams ins private!

  • Z
    Zeus35

    Wie denn jetzt, liebe Grünen? Körperliche unversehrtheit, ja oder nein?

    Oder nur wenn es der Erbschuld der Deutschen nicht zuwider läuft?

     

    Da haben ja Hunde in diesem Land mehr Rechte, bzw. ihre Halter werden auch nachträglich für das Kupieren bestraft.

    Soweit wollte das Gericht dann doch nicht gehen, wohl wissend, dass die deutsche Politik Amok laufen würde.

  • R
    Realdemokrat

    Wenn man Beschneidungen bei Jungen erlaubt, müsste man sie mit der selben Begründung auch bei Mädchen erlauben.

     

    Beides sind medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Letzteres ist nunmal ein besonders hohes Gut. Eingriffe in die Religionsfreiheit wegen kollidierendem Verfassungsrecht sind durchaus verfassungsrechtlich geboten und üblich, entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind ja bekannt.

     

    Wenn man die Religionsfreiheit höher bewerten würde als das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit müsste man auch im Falle der Ablehnung von Bluttransfusionen aus religiösen Gründen die Kinder sterben lassen.

     

    Natürlich wollen das die großen Religionsgemeinschaften nicht. Sie wollen wie jede Religion nur ihre eigenen Werte verteidigen aber auch dass gegen die Rechte ihrer Kinder.

     

    Meiner Meinung nach ein juristisch korrektes Urteil, auch wenn die konkreten Folgen nicht nur gut sind, z.B. selbst vorgenommene Eingriffe, Beschneidungen im Ausland ect... Aber auch dahingehend ist die Situation bei der Beschneidung von Mädchen trotz der schlimmeren Intensität des Eingriffs im Grunde die gleiche Problematik.

  • K
    Kioto

    Hallo

    Herr Beck sollte sich daran erinnern, dass er aufs Grundgesetz vereidigt wurde.

    Schliesslich gab oder gibt es auch Religionen, wo Jungfrauen vergewaltigt oder Menschen gefressen werden. Wo wird die Grenze gezogen? Wer definiert, was eine "richtige" Religion ist.

    Ich gründe dann auf jeden Fall schon mal den Kult der Steuerverweigerer. Mein Gott hat mir verboten, Steuern zu zahlen. Und was nun, Herr Beck?

    Nochmal an alle Politiker und sonstige Religions- und MultiKulti-Lobbyisten. Deutschland ist ein säkularer Staat. Schon die erlaubten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schächtung) sind eine Schande.

     

    mfg Kioto

  • D
    dfg

    Wenn sich die Religionen auf die Tradition und die Vergangenheit berufen, schau ich doch einfach mal in die Zukunft. Bei dieser bornierten Einigkeit kann man sich nur wünschen, dass sie eines glücklichen Tages in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.

  • IL
    Ingo Lämmer

    Weil Religionen 1000 und mehr Jahre Fehler machen soll es legal sein/ muss es hingenommen werden! Da hat ein Gericht nichts zu sagen. Wenn man 1000 Jahre den kleinen Finger abschneidet ist das halt so. Wenn man ein Stück Penis abschneidet ist das halt so. Alles für Gott. Er/ Sie hat halt Fehler bei der Konzeption "Mensch" gemacht und muss jetzt korrigiert werden. Ansonsten ist er/sie allerdings unfehlbar!

  • C
    Chesterfield

    Es sollten viel mehr Knaben beschnitten werden.Auch Christen sollten das machen lassen.In USA gang und gäbe.Wenn nicht aus religiösen,dann doch aus hygienischen Gründen.Viele Jungen müssen erst später beschnitten werden,weil sie unter Vorhautverängung leiden und es dann keinen anderen Weg mehr gibt.Und das ist dann sehr schmerzhaft.Und en Juden und MMoslemen die Beschneidung zu verbieten ist Wahnsinn,denn sie gehört nun mal zur Religion dazu.

    Deshalb:Finger weg,von jahrtausend alten Riten und Gebräuchen.

  • A
    Anita

    Also wenn sich ausnahmsweise mal Christen, Juden, Muslime und Volker Beck einig sind, dann muss das Beschneidungsverbot einfach gut sein.

  • P
    pablo

    Nachtrag: Der Artikel 2 des Grundgesetzes wiegt ganz eindeutig schwerer als das Recht der Religionsfreiheit.

  • P
    pablo

    Eine ganz klare Sache:

    In Artikel 2 abs. 1 ist ganz deutlich zu lesen das die persönlich Entfaltung der Persönlichkeit nur soweit geht wie sie nicht einen anderen verletzt.

    In abs. 2 steht jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diese Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Solange es kein Gesetz gibt das die Beschneidung erlaubt wird durch die Beschneidung im Kindesalter ganz klar Artikel 2 abs. 1 und 2 verletzt.

  • D
    Dice

    Das ist mittlerweile schon peinlich, wie die Grünen den Religionen hinterher rennen. Es mag ja angehen, dass wir den Juden gegenüber eine besondere historische Pflicht zur Toleranz haben, aber warum soll man die Beschneidung bei Muslimen tolerieren?

     

    Ich bin selbst beschnitten, obwohl weder Jude noch Muslim, einfach weil die Ärzte gerne operieren und meine Eltern das wohl auch gut fanden. Ich kann nicht sagen dass es mein Leben fundamental verändert hat, ich hatte aber schon immer Probleme mit der nun permanent nackten Eichel, die sich an der Kleidung wund rieb. Boxershorts tragen ist keine gute Idee, wenn man beschnitten ist. Außerdem wird das Onanieren erschwert, und ich glaube das ist auch der eigentliche Grund, warum beschnitten wird, obwohl das keiner zugibt. Die angeblichen gesundheitlichen Probleme OHNE Beschneidung sind doch herbeigeredet.

     

    Also ein sehr gutes Urteil und eine immer peinlichere grüne Partei, der die Sebstbestimmung von Minderjährigen wohl egal ist.

  • D
    dielendieb

    Ein richtiges Urteil, das nicht Angehörige bestimmter Konfessionen, sondern Körperverletzer in die Illegalität treibt; ganz gleich, woran sie glauben.

  • D
    Dylan

    Terre de femmes in allen Ehren,

     

    aber die Beschneidung der Vorhaut bei Jungen

    ist schon etwas deutlich anderes

    als die Beschneidung von Mädchen:

     

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beschneidung_weiblicher_Genitalien

     

    Seinen Sohn aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, ist eher vergleichbar damit, sein Kind christlich taufen zu lassen, bevor es sich selbst entscheiden kann.

  • CW
    C. Weber

    Zum Leidwesen einiger Religionsextremisten sind in Deutschland Kirche und Staat getrennt. Körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut. Das müssen auch Muslime und andere Religionsgemeinschaften achten. Beschneidung -oder sagen wir mal, wie es ist: Genitalverstümmlung- hat nichts mit dem Recht auf freie Religionsausübung zu tun. Das bleibt ja gewahrt!

     

    Wenn Religionen sich auf die straffreie Praktizierung von Jahrtausende alten Bräuchen berufen... was wäre denn dann legal? Frauen beschneiden? Ehrenmord? Steinigung? Kreuzigung? Polygamie? Oder am besten Verwandte heiraten?

  • T
    tageslicht

    Religionsfreiheit...

    bedeutet auch, dass sich jedes Individuum aussuchen können sollte, ob es beschnitten werden möchte oder nicht. Schließlich handelt es sich, wie die Richter ja auch sagen, um einen dauerhaften Eingriff.

    Da Babies nicht in der Lage sind, darüber eine Entscheidung zu treffen, halte ich das Urteil für modern und den Schlag ins Gesicht der zwei großen Religionsgemeinschaften nicht nur für absolut hinnehmbar, sondern auch für gerechtfertigt.