Wenig Geld für Airportbrand

DÜSSELDORF dpa ■ Der Düsseldorfer Airport und eine Schweißerfirma müssen Schadenersatz zahlen – allerdings nur für Sachschäden. Das entschied gestern das Landgericht Düsseldorf. Bei der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Airport vor neuneinhalb Jahren waren 17 Passagiere umgekommen. Die Millionenforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes wies das Gericht zum großen Teil zurück. Der Airport und die Dortmunder Firma müssen nur Schadenersatz für die zerstörten Fluggastkontrollstellen und einen Dienstwagen des Bundesgrenzschutzes leisten – knapp 1 Million Euro. Der Bund und Nordrhein-Westfalen hatten hingegen 5,2 Millionen Euro für den „personellen Mehraufwand“ des wochenlangen Umzugs zum Flughafen Köln-Bonn verlangt. Insgesamt war ein Schaden von 100 Millionen Euro entstanden.