Hausdurchsuchungen wegen Schlecker-Pleite: Mit Rabatt ist nicht zu rechnen
In Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Anton Schlecker eingeleitet. Es besteht der Verdacht auf Untreue und Insolvenzverschleppung.
STUTTGART taz | Die Schlecker-Pleite hat ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, hat sie Ermittlungen gegen 14 Personen aufgenommen, darunter nach taz-Informationen Firmengründer Anton Schlecker. Es besteht der Verdacht der Untreue, Insolvenzverschleppung und des Bankrotts.
Am Mittwoch durchsuchten Mitarbeiter des baden-württembergischen Landes-kriminalamts Wohnungen und Geschäftsräume. Rund 160 Ermittler führten Razzien in sieben Bundesländern durch. Sie durchsuchten insgesamt 18 Wohnungen und 4 Geschäftsräume mit Schwerpunkt Baden-Württemberg, darüber hinaus Räumlichkeiten in Berlin, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Nachdem die Drogeriekette mit Sitz im baden-württembergischen Ehingen über mehrere Jahre Verluste geschrieben hatte, hatte sie Anfang des Jahres Insolvenz angemeldet. Bis Juni hatte der Insolvenzverwalter vergeblich versucht, einen neuen Investor zu finden.
Ende des Monats folgte schließlich das endgültige Aus, etwa 25.000 MitarbeiterInnen verloren ihren Job. Wie bei Insolvenzen üblich, hatte die Staatsanwaltschaft vor einigen Wochen eine routinemäßige Prüfung aufgenommen. „In unserer Vorprüfung hat sich ein Anfangsverdacht bestätigt“, sagte Staatsanwältin Claudia Krauth jetzt.
Berichte über Vermögenverschiebungen
Zwar könne Anton Schlecker als eingetragener Kaufmann bei Schlecker selbst nicht wegen einer Insolvenzverschleppung bestraft werden. Allerdings gelte das Insolvenzrecht für die Tochtergesellschaften Ihr Platz und Schlecker XL, für die er ebenfalls verantwortlich war.
Strafbar gemacht hätte sich Schlecker, sollte er den Insolvenzantrag zu spät gestellt haben, obwohl er die Pleite hat kommen sehen. Auch hatte es immer wieder Berichte über Vermögensverschiebungen Schleckers vor der Insolvenzanmeldung gegeben.
So soll der Firmengründer, der mit seinem Privatvermögen haftet, nach Medienberichten kurz vor der Anmeldung der Insolvenz eine wertvolle Immobilie verkauft und das Privathaus seiner Frau übertragen haben, womit diese nicht in die Insolvenzmasse fielen. Darauf bezieht sich nun der Verdacht auf Bankrott, was laut Gesetz mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann.
Leser*innenkommentare
emil
Gast
blöd, dass ein herr schlecker schwerlich ins gefängnis kommen kann. solche menschen würden vermutlich selbst bei mord unbehelligt ihre bewährung aussitzen dürfen. die deutsche justiz ist sehr vermögens oder auch reputationshörig.
Martin D.
Gast
vor allem die scheinfirma der schleckerkinder diente offenbar nur dem zweck, der privaten familie ein vermögen zu sichern. diese firma machte bis zu 50% umsatzrendite, während papa hohe verluste einfuhr. plumper geht es nicht. diese scheinfirma hat schlecker rechtzeitig vor der pleite ausgesaugt.
the real günni
Gast
muss man auch erst wirtschaftswissenschaften studiert haben, um zu verstehen, dass sich ein mehrfacher milliardenbetrag privatvermoegen schwer in luft aufloest? zumal herr schlecker nicht gerade als lebemann bekannt war. drogen, prostitution, karibikinseln (siehe: silvio berlusconi), da geht doch noch was. und selbst der hat kaum soviel geld.
was mich so furchtbar aergert, ist, dass diese diskussion erst jetzt kommt, nachdem 25.000 menschen ihre existenzgrundlage verloren haben und selbst die politik (FDP) zu geizig war, eine transfergesellschaft fuer schlappe 70 mio zu gruenden. als ob diese summe nicht irgendwo in der schleckerfamilie aufzufinden waere.
das ist menschenverachtend.