Kommentar Gebäudereinigung: Guter Wille konterkariert
Wenn die Stadt die Preise drückt, holen sich die Firmen die Einbußen beim Personal wieder.
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine prekäre Branche: Dumpingpreise sichern die Marktanteile, Dumpinglöhne den Profit, auf den die Firmen trotz allen Wettbewerbsdrucks nicht verzichten wollen. Und nach der Privatisierung fast aller Dienstleistungen in öffentlichen Institutionen sind staatliche Aufträge für Private ein wichtiges Geschäftsfeld.
Daher ist es löblich, dass sich die Landesinnung der Gebäudereiniger und die IG Bau darauf eingelassen haben, Tarifverträge zu vereinbaren – was im Handwerk nicht selbstverständlich ist. Sie haben den Tarif für die unterste Lohngruppe beim Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklären lassen – als Mindestlohn der Branche. Nun mag es in der Tat so sein, dass bei den Neuabschlüssen von Gebäudereinigungsverträgen die Stadt darauf geachtet hat, dass der Mindestlohn Berücksichtigung findet – sonst machte sie sich ja strafbar.
Wenn jedoch der Wettbewerbsdruck im selben Atemzug genutzt wird, den Firmen bei den Fixkosten preisliche Zugeständnisse abzuringen, ist der gute Wille konterkariert und nur noch Augenwischerei. Es ist doch klar, dass die Betriebe die Einbußen beim Personal wettmachen werden – wenn nicht direkt durch Unterschreiten des Mindestlohns, dann aber bei denen, die bisher vernünftig übertariflich entlohnt wurden.
Kommentar Gebäudereinigung: Guter Wille konterkariert
Wenn die Stadt die Preise drückt, holen sich die Firmen die Einbußen beim Personal wieder.
Das Gebäudereinigungsgewerbe ist eine prekäre Branche: Dumpingpreise sichern die Marktanteile, Dumpinglöhne den Profit, auf den die Firmen trotz allen Wettbewerbsdrucks nicht verzichten wollen. Und nach der Privatisierung fast aller Dienstleistungen in öffentlichen Institutionen sind staatliche Aufträge für Private ein wichtiges Geschäftsfeld.
Daher ist es löblich, dass sich die Landesinnung der Gebäudereiniger und die IG Bau darauf eingelassen haben, Tarifverträge zu vereinbaren – was im Handwerk nicht selbstverständlich ist. Sie haben den Tarif für die unterste Lohngruppe beim Bundesarbeitsministerium für verbindlich erklären lassen – als Mindestlohn der Branche. Nun mag es in der Tat so sein, dass bei den Neuabschlüssen von Gebäudereinigungsverträgen die Stadt darauf geachtet hat, dass der Mindestlohn Berücksichtigung findet – sonst machte sie sich ja strafbar.
Wenn jedoch der Wettbewerbsdruck im selben Atemzug genutzt wird, den Firmen bei den Fixkosten preisliche Zugeständnisse abzuringen, ist der gute Wille konterkariert und nur noch Augenwischerei. Es ist doch klar, dass die Betriebe die Einbußen beim Personal wettmachen werden – wenn nicht direkt durch Unterschreiten des Mindestlohns, dann aber bei denen, die bisher vernünftig übertariflich entlohnt wurden.
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Kommentar von
Kai von Appen
Hamburg-Redakteur
Jahrgang 1956, Seit 1983 bei der taz – zuerst bei der taz.hamburg und jetzt bei der taz.nord in Hamburg. Ressorts: Polizei, Justiz, Betrieb und Gewerkschaft. Schwerpunkte: Repression, progressive Bewegungen und Widerstand gegen Gentrifizierung
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