Rettungspaket für Griechenland: Helfen will wohlüberlegt sein
Die Parlamentarier erkämpfen sich etwas mehr Zeit, um über die von den EU-Finanzministern beschlossenen neuen Griechenland-Hilfen zu beraten.
BERLIN taz | Einen zusätzlichen Tag Zeit sollen die Abgeordneten des Bundestags bekommen, um sich fraktionsintern über die neuen Griechenland-Hilfen zu beraten. Das ist auch nötig. Der 130 Seiten starke Bericht der EU-Troika – also von EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds und der Europäischen Zentralbank – liegt ihnen erst seit Mittwochmorgen vor. Verfasst ist er in englischer Sprache. Über ihn abgestimmt werden soll nun am Freitag.
Ginge es nach SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann, wäre es „sicher besser, wenn wir die Entscheidung erst in der nächsten Woche treffen“. Die Stimmung in seiner Fraktion sei kritisch, sagte Oppermann am Mittwoch. „Man kann nicht auf Dauer die Probleme Griechenlands mit Geld zudecken.“
Mitte Dezember will die Eurogruppe über die Auszahlung einer Tranche von 44 Milliarden Euro aus dem laufenden Rettungsprogramm entscheiden. Der Bundestag soll noch in dieser Woche grundsätzlich der Auszahlung neuer Griechenland-Hilfen zustimmen – „Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm für Griechenland“ lautet der offizielle Titel des Antrags. In den fraktionsinternen Beratungen darüber meldeten sich sowohl bei Union und FDP als auch in der SPD zahlreiche Kritiker.
Mit dem erweiterten Rettungspaket sollen die Finanzierungslücke im Hilfsprogramm für Athen vorerst geschlossen und die Schuldenlast Griechenlands gesenkt werden. Für den Bundeshaushalt ergäben sich mit der Zustimmung erstmals reale Belastungen: allein 730 Millionen Euro im nächsten Jahr. Weitere Mindereinnahmen von mehr als einer halben Milliarde Euro erwartet das Finanzministerium für 2014.
Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin verteidigte die Zahlungen am Mittwoch. Dem Deutschlandfunk sagte er, dass damit „Deutschland aufhört, an der Hilfe für Griechenland zu verdienen“. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hält einen Schuldenschnitt frühestens ab 2016 für vorstellbar. Er verwies auf die Vereinbarungen der Geldgeber, wonach Athen dann einen sogenannten Primärüberschuss – das ist ein Haushaltsplus ohne Zinsbelastungen – erreichen muss. Haushaltsrechtlich dürften keine Bürgschaften oder Staatsgarantien mehr gewährt werden, wenn es einen Schuldenschnitt gegeben hat. „Insofern kann das frühestens zu dem Zeitpunkt erfolgen, wo man in die Phase des Primärüberschusses hineinkommt“, sagte Brüderle.
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