Gaspreis-Klage: Richterkarussell dreht sich weiter

Dritte Richterin erklärt sich für möglicherweise befangen: Auch sie hat Widerspruch gegen die Gas-Rechnung der swb eingelegt

Bremen taz ■ Die gerichtliche Überprüfung der Bremer Gaspreise verzögert sich weiter. Nach Informationen der taz hat nun auch die dritte RichterIn, die die Sammelklage von 54 Bremer Gas-KundInnen gegen den Energieversorger swb eigentlich verhandeln sollte, ihre mögliche Befangenheit angezeigt. Sie habe als Privatperson ebenfalls Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt, teilte Gerichtssprecher Peter Lüttringhaus mit. Aus demselben Grund hatten sich vor Wochen bereits zunächst der Vorsitzende der Kammer und dann der erste Beisitzer für möglicherweise befangen erklärt (taz berichtete). Gegen beide Richter stellte die swb inzwischen einen Befangenheitsantrag.

Die für diese Woche angekündigte Entscheidung über diese Anträge verzögert sich nun erneut. Die swb müsse sich erst noch dazu äußern, ob sie auch die dritte Richterin ausgewechselt sehen wolle, sagte Lüttringhaus, bevor dann andere RichterInnen über die Befangenheit ihrer KollegInnen urteilen könnten. Geben sie der swb Recht, muss die Richterbank im Gaspreis-Prozess komplett neu besetzt werden.

Nach Angaben der swb haben in Bremen und Bremerhaven bislang mehr als 14.000 GaskundInnen Widerspruch gegen die inzwischen drei Preiserhöhungen seit letztem Herbst eingelegt, die dem Energieversorgungsunternehmen zusammen jährlich zig Millionen Euro mehr Einnahmen bringen. Der Gas-Monopolist swb, fordern die Protestierenden, müsse seine Kalkulation offen legen und so beweisen, dass er tatsächlich nur die gestiegenen Einkaufspreise an die VerbraucherInnen weitergebe. Das überzeugte offensichtlich auch einige mit Gas heizende RichterInnen.

Der Anwalt der KlägerInnen, Lovis Wambach, rief die swb auf, dies zu akzeptieren, anstatt immer weitere Befangenheitsanträge zu stellen. Das Personalkarussell auf der RichterInnenbank am Landgericht verzögere nur den eigentlichen Prozess.

Der Energieversorger wies die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück. Auch der swb sei an einer raschen Klärung des Streits gelegen, sagte Sprecherin Marlene Odenbach. Dafür brauche es aber einen wirklich „neutralen Dritten“ – also RichterInnen, die sich mit ihrem als Privatperson eingelegten Widerspruch nicht schon selbst auf Seiten der KlägerInnen gestellt hätten. sim