OBERSTE RICHTER
: NRW-Haushalt 2011 verfassungswidrig

MÜNSTER | Der NRW-Haushalt 2011 verstieß wegen zu hoher Kredite gegen die Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Münster gestern festgestellt. Der Landtag habe sich auf eine wirtschaftliche Ausnahmesituation berufen, die er jedoch nicht hinreichend habe belegen können. Die rot-grüne Koalition hatte den Etat durchgesetzt. Es ist bereits das dritte Mal, dass das Landesverfassungsgericht ihre Haushaltsplanung verwirft. Wegen des Zeitablaufs hat das allerdings keine unmittelbaren finanziellen Folgen mehr. (dpa)