ANTI-ABZOCKE-GESETZ
: Mehr Verbraucher- schutz im Internet

BERLIN | Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss gestern eine Obergrenze für Abmahnungen nach Urheberrechtsverletzungen im Internet. Diese soll verhindern, dass sich Anwaltskanzleien mit massenhaften Abmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht ein Geschäft aufbauen. Beim Verdacht auf illegales Herunterladen von Musik wird künftig ein Höchstbetrag von 155,30 Euro fällig. Bisher zahlten Betroffene im Schnitt 800 Euro. (afp)