Neubau nicht um jeden Preis

Gericht stoppt Neubauvorhaben in Prenzlauer Berg

VON UWE RADA

Nun hat sich also auch das Oberverwaltungsgericht in die Neubaudebatte eingeschaltet. Eine Verdichtung in den Gründerzeitquartieren ist nicht zeitgemäß, lautet die unmissverständliche Botschaft. Das Urteil gegen den Bau eines Seitenflügels in der Kollwitzstraße 42 ist eine gute Nachricht für Bewohner, die um begrünte Höfe und die paar Freiflächen fürchten, die es noch gibt in Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Neukölln und Friedrichshain. Und es ist eine schlechte Nachricht für Investoren und Bausenator Michael Müller (SPD).

Urteil mit Signalwirkung

Seit Monaten verkündet der Bausenator seine Botschaft: Wer gegen steigende Mieten ist, muss für Neubau sein. Wer für Neubau ist, muss es auch ertragen, dass vor seiner Haustür gebaut wird. Schließlich ist Berlin wieder eine wachsende Stadt.

Sekundiert hat ihm dabei der ehemalige Senatsbaudirektor. Hans Stimmann hat in unzähligen Feuilletonbeiträgen die Verdichtung der Innenstadt als planerischen Königsweg der Berliner Wohnungspolitik gepriesen. Auch der Chef des Mietervereins, Reiner Wild, warnte: Wer nur am Stadtrand baue, ignoriere die Nachfrage der BerlinerInnen nach Wohnraum innerhalb des S-Bahn-Rings.

Nun hat das Gericht festgestellt: Es gibt neben dem Neubau auch noch den Bestandsschutz. Der Bestand, das sind in diesem Fall die Bewohnerinnen und Bewohner der Quartiere, die nicht nur ein Recht auf Wohnen in der Innenstadt haben, sondern auch ein Recht auf Grün und Abstand.

Auch wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt: Dieses Urteil könnte Signalwirkung haben. Neubau ja, heißt das Signal – aber nicht um jeden Preis.