Umwelthilfe verklagt Saturn und Media Markt

Metro-Töchter informieren nicht gut genug über den Verbrauch von Elektrogeräten, sagen die Umweltschützer

BERLIN taz ■ Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen die Metro-Töchter „Saturn“ und „Media Markt“ eingereicht. Der Grund: Stichproben in mehreren Städten hätten ergeben, dass das Unternehmen nicht korrekt oder gar nicht über den Stromverbrauch von Elektrogeräten informiere. Konkrete Angaben über die Zahl der Verstöße macht die Umwelthilfe nicht. Dennoch geht sie von einer systematischen Vorenthaltung von Informationen aus und will den Konzern mit Musterklagen gegen zwei Filialen zu einer Unterlassungserklärung zwingen.

Die so genannte Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung regelt Folgendes: Händler müssen an den Elektrogeräten, die sie verkaufen, ein Etikett anbringen. Darauf sollen der Energieverbrauch und die jeweilige Energieeffizienzklasse stehen. In mehreren Filialen von „Media Markt“ und „Saturn“ hätten nun DUH-Mitarbeiter „systematische Verstöße“ gegen die Verordnung festgestellt. Entweder hätten die Angaben ganz gefehlt oder waren auf der Rückseite der Preisschilder verzeichnet.

Zwei Filialen in Berlin habe die DUH abgemahnt und zu einer Änderung der Geschäftspraxis aufgefordert. Weil die Betroffenen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ablehnten, habe der Verband Klage beim Berliner Landgericht eingereicht. Es sei „unerträglich, dass Verstöße gegen die Verbrauchskennzeichnung von den zuständigen Ordnungsämtern seit Jahren toleriert werden und der Verkauf von Ekelfleisch allenfalls symbolisch geahndet wird“, erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. „Geiz ist nicht geil, sondern macht krank.“

Die Media-Saturn-Holding GmbH hält dies für eine „verbale Entgleisung“. In den beiden Filialen sei die Kennzeichnung „sicherlich nicht optimal“ gewesen, räumt Sprecher Bernhard Taubenberger auf taz-Anfrage ein. „Wir haben aber kein Verständnis dafür, dass die Umwelthilfe das in engen Zusammenhang mit Ekelfleisch oder pestizidverseuchtem Billiggemüse bringt.“ Die Unterlassungserklärung habe das Unternehmen nicht unterzeichnet, weil nicht klar sei, ob tatsächlich ein Verstoß vorliege. Das müsse das Gericht klären. Zudem habe die DUH im Fall einer Wiederholung vom Unternehmen gefordert, dem Verband 10.000 Euro Strafe zu zahlen – für Media-Saturn nicht annehmbar. Die konkreten Fälle wertete der Sprecher als „Petitesse“. Belege für einen systematischen Verstoß lägen nicht vor.

STEPHAN KOSCH