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: Aufgepasst beim Mietenspiegel!

■ ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 Hamburg, ☎ 431 39 40

Vielen Mietern hat der Mietenspiegel 2009 zum neuen Jahr Mieterhöhungen beschert. Lange nicht alles, was Vermieter sich vorstellen, muss auch wirklich gezahlt werden.

Es gibt zwei wichtige Gesichtspunkte, die eine Mieterhöhung begrenzen: So darf die Miete innerhalb der letzten drei Jahre um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Ein Beispiel: Eine Mieterhöhung wird zum 01. Februar 2010 auf 500 Euro verlangt. Zum Vergleich muss die Miete vom 01. Februar 2007 herangezogen werden. Betrug diese zum Beispiel 350 Euro, so kann maximal auf 420 Euro erhöht werden. Gab es in den letzten drei Jahren eine Erhöhung aufgrund einer Modernisierung, darf dieser Betrag allerdings hinzugerechnet werden. Wurde ein Jahr zuvor aufgrund von Wärmedämmung um 30 Euro erhöht, so wäre im Beispielsfall eine Erhöhung auf maximal 450 Euro möglich.

Die 20 Prozent dürfen aber nur dann ausgeschöpft werden, wenn der verlangte Betrag auch der ortsüblichen Miete entspricht, die sich aus dem maßgeblichen Rasterfeld des Mietenspiegels ergibt. Falsche Angaben des Vermieters in seiner Mieterhöhung (zum Beispiel ein falsches Baujahr oder die Einordnung „mit Heizung“ obwohl es nur Kohleöfen gibt), schadet nicht, solange der Mieter das korrekte Feld durch Einsichtnahme in den Mietenspiegel ermitteln kann. Anhaltspunkte, welcher Wert des Mietenspiegelfeldes maßgeblich ist, ergeben sich aus den Erläuterungen zum Mietenspiegel, die demnächst als offizielle Broschüre erscheinen. Derzeit sind die Infos online unter www.hamburg.de, Stichwort „Mietenspiegel 2009“ abrufbar, ebenso wie das Wohnlageverzeichnis 2009, das Aufschluss über die Einordnung einer Straße in gute oder normale Wohnlage gibt.

Verlangt der Vermieter zu viel, sollte einer Mieterhöhung nur auf den zulässigen Betrag zugestimmt werden. Eine genaue Überprüfung dessen, was der Vermieter beanspruchen kann, schont nicht nur das Portemonnaie sondern trägt auch dazu bei, das weitere Ansteigen des Mietniveaus einzudämmen.