Emssperrwerk-Bau ist wieder vor Gericht

Umweltschützer hatten erfolglos gegen die Errichtung im Vogelschutzgebiet geklagt. Jetzt ist die Revision zugelassen

Das jahrelange juristische Tauziehen um das Emssperrwerk bei Gandersum im Landkreis Leer geht in eine neue Runde. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig will den Bau auf einen möglichen Verstoß gegen Umweltrecht überprüfen und hat die Revision gegen ein früheres Urteil zugelassen. Darin ging es um die Frage, ob der Sperrwerksbau mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar ist. Ein angrenzendes Vogelschutzgebiet gilt als bedeutender Nahrungs- und Rastplatz für Grau-, Nonnen- und Blessgänse sowie Pfeifenten. Die Klage von Umweltschutzverbänden gegen den Bau hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg vor einem Jahr abgewiesen und keine Revision zugelassen.

Der neue Beschluss sei kein Werturteil, sondern habe nur grundsätzliche Bedeutung, sagte BVG-Sprecher Wolfgang Sailer. Er rechnet frühestens im Sommer 2006 mit einer Entscheidung. Eine Sprecherin des WWF begrüßte die Entscheidung. „Wir wollen verhindern, dass das Emssperrwerk zum Präzedenzfall für die ungestrafte Missachtung europäischer Umweltstandards wird“, so Beate Claus. Eine Studie habe gezeigt, dass die Zahl der rastenden Zugvögel im Gebiet des Emssperrwerkes seit dem Bau abnehme. DPA