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Urteil im Prozess Jonny K.„Dumm, arrogant und aggressiv“

Die Berliner Richter sehen Onur U. als Haupttäter. Doch wer für den Tod des 20-jährigen Jonny K. letztlich verantwortlich ist, bleibt ungeklärt.

Jonny K. starb an Hirnblutungen. Was genau diese ausgelöst hat, blieb im Verfahren unklar. Bild: dpa

BERLIN taz | Anders als beim Plädoyer des Staatsanwalts fließen keine Tränen, als das Urteil ergeht. Die Angehörigen der sechs Angeklagten wirken erstarrt. Aber auch in den Gesichtern der Freunde des Opfers spiegelt sich keine Regung. Viereinhalb Jahre für den Amateurboxer Onur U., den das Gericht als Haupttäter ausmacht. Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und zwei Jahren und acht Monaten für die fünf Mitangeklagten. Zu viel oder zu wenig für eine Prügelattacke, an deren Folgen ein 20-Jähriger starb?

Seit Anfang Mai hat die 9. Jugendkammer des Berliner Landgericht versucht, den Fall aufzuklären, der sich in den frühen Morgenstunden des 14. Oktober auf dem Alexanderplatz in Berlin ereignet hat. Selten war das Medieninteresse an einem Prozess so groß und so anhaltend. Die Bilder des getöteten Thaideutschen Jonny K. und seiner Schwester Tina, die einen Verein gegen Gewalt gegründet hat, gingen um die Welt.

Auf der einen Seite stehen die Freunde der Angeklagten – die meisten mit türkischen oder griechischen Migrationshintergrund, wie die Täter. Auf der andere Seite der Freundeskreis des Getöteten – gebürtige Deutsche, Thailänder und Vietnamesen gehören dazu. Der 28-jährige Gerhard C., der mit Jonny K. in der Tatnacht unterwegs war und in dem Prozess der wichtigste Zeuge ist, ist Afrodeutscher.

Nach dem Urteil schlagen draußen auf der Straße die Emotionen hoch. Die Bekannten der Angeklagten sind enttäuscht und verärgert. Sie haben auf Bewährungsstrafen gehofft. Mit der Presse sprechen will keiner mehr. Die anderen, die mit „I am Jonny“-Plakaten und T-Shirts vor dem Kriminalgericht stehen, finden, die Angeklagten seien zu billig davongekommen. „Sogar für illegales Downloaden kriegt man mehr“, meint eine junge Frau.

Ein Mittelweg

So gesehen hat das Gericht mit dem Urteil einen Mittelweg gefunden. Gegen Versuche von Medien, mit einer reißerischen Berichterstattung Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, hat sich der Vorsitzende Helmut Schweckendieck von Anfang an verwahrt. Im Urteil am Donnerstag geißelt er namentlich Springers B.Z. Weil sich ein Reporter des Boulevardblatts an einen geschwätzigen Schöffen herangemacht hatte, war der Prozess nach vier Verhandlungstagen geplatzt und musste noch einmal ganz von vorn beginnen.

Der Fall

Die Tat: Am frühen Morgen des 14. Oktober 2012 wird der 20-jährige Jonny K. auf dem Berliner Alexanderplatz attackiert und bewusstlos geschlagen. Einen Tag später stirbt er an Gehirnblutungen. Ein weiteres Opfer wird bei der Attacke schwer verletzt.

Die Täter: Sechs Berliner zwischen 19 und 24 Jahren, mit türkischem oder griechischem Pass, greifen ihre Opfer ohne ersichtlichen Grund an. Als Anstifter gilt der 19-jährige Onur U., der sich nach der Tat in die Türkei absetzt. Im April stellt er sich den deutschen Behörden.

Der Prozess: Die Beweisaufnahme galt als schwierig. Ob die tödlichen Gehirnblutungen von den Schlägen und Tritten oder einem Sturz auf den Asphalt stammen, konnte vom Gerichtsmediziner nicht geklärt werden.

Das Urteil: Viereinhalb Jahre Haft für den Haupttäter Onur U., weitere Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zwei Jahre und acht Monaten.

Die Medien: Zu Beginn des Prozesses zitiert ein Boulevardblatt einen Schöffen, der sich abfällig über die Verteidigung äußert. Der Prozess wird wegen Befangenheit des Laienrichters abgebrochen.

Die Hinterbliebenen: Jonny K.s Schwester, Tina, trat als Nebenklägerin auf. Sie setzt sich seit dem Tod ihres Bruders gegen Gewalt und für Zivilcourage ein.

Die sechs Angeklagten waren zum Tatzeitpunkt 19 bis 24 Jahre alt. Sie hatten in einer Bar gefeiert, waren angetrunken, als sie vor einem Eiscafé in der Nähe des Alexanderplatzes auf Jonny K. und seine drei Freunde, darunter Gerhard C., stießen. C. trug einen betrunkenen Freund. Beide Gruppen hatten sich zuvor nie gesehen.

Nach Feststellung des Gerichts beginnt alles damit, dass der Angeklagte Onur U. von hinten an dem Stuhl rüttelt, auf den C. den Betrunkenen setzen will. Aus einer Laune heraus, „in einer Mischung aus Dummheit, Arroganz, Unverschämtheit und Aggression“, so der Vorsitzende Schweckemndieck. C. gerät mit dem Betrunkenen ins Straucheln. Jonny K. sei hingegangen, habe versucht zu schlichten, habe Onur U. an die Brust getippt und „Hey“ gesagt. Onur habe das als unverschämt empfunden und Jonny K. einen Faustschlag vor die Brust verpasst. „Das war das Signal für die Attacke“, steht für das Gericht fest.

Auch die anderen Angeklagten treten und schlagen auf Jonny. K ein. Selbst als er schon bewusstlos am Boden liegt, bekommt er noch mindestens drei Fußtritte. Auch Gerhard C. der seinem Freund zu Hilfe kommen will, wird schwer zusammengeschlagen. Onur U. hat in dem Prozess mindestens zehn Faustschläge gegen C. eingeräumt. Jonny K. will er nicht angefasst haben.

Die Tatbeiträge der anderen

Das Gericht sieht es so wie der Staatsanwalt: Der einschlägig vorbestrafte Amateurboxer, der nach der Tat für ein halbes Jahr in der Türkei untergetaucht war, sei der Haupttäter. Dass Onur U. als Einziger wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wird, begründet Schweckendieck so: U. habe mit der Tat begonnen und müsse somit auch die Tatbeiträge der anderen übernehmen, selbst wenn einer der anderen fünf den tödlichen Tritt ausgeführt habe.

Jonny K. starb an Hirnblutungen. Was genau diese ausgelöst hat, blieb unklar. Die übrigen Angeklagten wurden wegen Beteiligung an einer Schlägerei und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Alle hatten einen Beitrag an der Tat eingeräumt, aber keiner wollte Verantwortung für den Tod übernehmen. Das müsse jeder nun „mit seinem Gewissen ausmachen“ sagt Schwekendieck. Jonny K.s Schwester Tina ist gefasst, wie die meiste Zeit. „Mein Bruder wird nicht wiederkommen“, sagt sie.

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16 Kommentare

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  • M
    Memer

    Dieser Kommentar, hat erst mal nichts mit der tragischen und unentschuldbaren Handlung an sich zu tun...

    Spezielle ist dies an den Lektor gerichtet; in Ihrer Berichtserstattung, sind wieder mal Latente Exklusion Proto Ethnonyme verwendet worden:

    Beispiele:

    ...Thaideutschen/Afrodeutscher...(dem Leser, werden positive Signale vermittelt) ….

    dann ....türkischen oder griechischen Migrationshintergrund....(u. hier wieder mal die „Migrantenkeule“)

    !!! Warum heißen die "Türken u. Griechen" nicht *Deutschtürke bzw. -grieche!!!

    Nur eine Randbemerkung....

    • A
      Answer
      @Memer:

      Das liegt wohl daran das der familiäre Background bei den Familien unterschiedlich ist... Wenn ein Elternteil halt deutsche Wurzeln hat so wird Deutsch+passende Land verwendet.

      Aber das ist nur eine Vermutung.

  • Wollen wir hoffen, dass seine Mithäftlinge ihm das Leben in diesen ~1640 Tagen etwas scherer machen werden.

  • Abschieben

     

    Ich hoffe, dass Onur U. nach Verbüßung der Haftstrafe in die Türkei abgeschoben wird.

     

    Es kann nicht sein, daß ein Totschläger nach 4,5 Jahren wieder auf den Straßen Berlins unterwegs ist.

     

    Schade, dass alle anderen Verurteilten durchgängig unter 36 Monate in Haft kommen. Erst ab 36 Monaten wird nämlich abgeschoben.

     

    Auch eine Schande, ich finde, jeder mit Vorstrafe müsste abgeschoben werden.

  • "Onur habe das als unverschämt empfunden und Jonny K. einen Faustschlag vor die Brust verpasst."

     

    Vielleicht war Frau Plarre ja nicht im Gerichtssaal, aber es war ein Schlag ins Gesicht, der bereits zum Tod Jonny K.s geführt haben könnte.

     

    Die wurde lang und breit in der Urteilsbegründung dargelegt.

  • H
    Hinweisgeber

    "Jonny K. starb an Hirnblutungen. Was genau diese ausgelöst hat, blieb unklar."

     

    Aha!

     

    Der Jonny ist einfach ohnmächtig geworden und ist umgefallen...

     

    Warum schreibt die TAZ nichts darüber, was nach der Urteilverkündung passiert ist, da wurde von einem der Angeklagten der Stinkefinger den Angehörigen des Opfers gezeigt!

     

    Ihr Heuchler!

  • Die Angeklagten sind gut weggekommen. Zu gut.

  • B
    broxx

    Dieses Gesetz muß geändert werden in gemeinschaftlichen Mord. Bei Kopftritten ist die besondere Form der Heimtücke gegeben. 20 für jeden wäre gerecht gewesen

  • Es verwundert mich schon, dass man mittlerweile in Deutschland für ein Tötungsdelikt weniger bekommt als für bewaffneten Raubüberfall, bei dem niemand getötet wurde. Ist das Leben in einer kapitalistischen Gesellschaft wirklich schon so wenig wert? Weniger als 150,00 EURO und ein Smartphone, das ich mit vorgehaltener Waffe erbeute? Und etwa genausowenig wie 5 Millionen hinterzogener Steuern? Das sollte zu Denken geben, finde ich.

    • MC
      Ömür Cömür von Cölün
      @BalouBear67:

      Ja, die Verwunderung kommt meist daher, dass man weder die Akten, noch den genauen Tathergang kennt, wenn man nur BILD und die Faschopostille PI-Njuhs konsumiert.

      Deshalb gibt es ja auch ein Justizsystem.

    • @BalouBear67:

      Die Strafrahmen für Raub und räuberische Erpressung sind zu hoch; sobald dort eine Waffe verwendet wird, stehen 5 Jahre im Raum. Das ist identisch mit Totschlag gemäß § 212 StGB; auch dort sind es 5 Jahre Mindestsstrafe. Bei den 150 Euro würde man (ohne Smartphone) wohl noch an einen minder schweren Fall des Raubes denken und die Strafe deutlich mildern, aber das ist eine andere Geschichte.

       

      Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) hat übrigens "nur" 3 Jahre als Mindeststrafe. Das erklärt sich in erster Linie dadurch, dass dabei der Täter zwar verletzen, aber nicht töten wollte (Bsp. aus den Lehrbüchern: A haut den B, B stürzt unglücklich und bricht sich dabei das Genick).

  • N
    nachgeschlagen

    STGB 212 Totschlag

     

    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

     

    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

  • K
    Kolibri

    Kann man diese ganzen Menschenherkünft nicht einfach weglassen? Hier ein Thaideutscher, mit einem Afrodeutschen befreundet. Da die Angeklagten mit türkischem und griechischen Migrationshintergrund. Wen interessiert das? Das legt doch nur ein Fundament für einfache Erklärungen und Vorurteile. By the way: Meine Ohrläppchen sind nicht angewachsen, vielleicht sollte ich das erwähnen...

  • U
    unbenannt

    Da halten sie sich Zeitungen vor das Gesicht, weil sie zu feig sind zu dem zu stehen was sie verbrochen haben.

     

     

     

    Wenn Leute derart auf einen anderen Menschen einschlagen und eintreten und das in der Überzahl, dann haben sie den Tod in Kauf genommen. Somit ist das Urteil viel zu gering. Die Strafen für solche Treter und Schläger muss so krass sein, das es abschreckend wirkt.

  • NK
    Nino K.

    Sie schreiben, die meisten Täter haben einen türkischen oder griechischen Migrationshintergrund. Dies ist falsch: Allesamt haben einen türkischen. Daran ändert auch eine griechische oder deutsche Staatsbürgerschaft nichts.

  • P
    piotr

    Tja, was damit nur umso deutlich wird: durch den massenhaften Import von rückständiger Kultur (Chauvinismus und Ehrbegriff auf dem Niveau des 15. Jahrhunderts) wird eine Anpassung des StGB dringend nötig.

     

    1) Es geht diesen Menschen um die schwerstmögliche Verletzung oder Tötung, sonst würden sie nicht auf einen offensichtlich wehrlosen eintreten.

     

    2) Das war abgemacht, sonst fängt man solchen Scheiß gar nicht es an, anderen Leuten Stühle wegzuziehen. Das ist ein typischer Ansatz, um Streit anzufangen.

     

    3) Dafür so geringe Strafen, das ist ein Witz. In spätestens 18 Monaten sind alle wieder draußen (die weniger schwer bestraften in spätestens 12 Monaten). Gelernt haben sie nichts, bereuen tun sie nichts, und sie werden es wieder tun, wenn sich die Gelegenheit bietet.

     

     

     

    Liebe Regierung, lieber Bundestag, macht nur weiter so, bis die Menschen sehen: auf Exekutive und Justiz ist kein Verlass, wir müssen uns selbst helfen. Aber dann wird wieder laut aufgeheult, wie es denn jetzt dazu kommen konnte ...