Das wird nichts mehr

Morgen endet für Springer die Frist, um das Kartellamt noch von seinen Fernsehplänen zu überzeugen. Mehr als guten Willen hat man aber kaum zu bieten. Es läuft wohl auf ein Verbot hinaus

Von Hannah Pilarczyk

„Wir haben gute Argumente“, sagte Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner am 18. November, nachdem das Bundeskartellamt in einem vorläufigen Gutachten ankündigt hatte, Springer nach dem bisherigen Stand den Kauf von ProSiebenSat.1 zu untersagen. Morgen nun wird – wenn nicht Döpfner selbst – mindestens eine Entourage von Anwälten nach Bonn reisen und den gespannten Kartellrechtlern verraten, was für gute Argumente das sein sollen. Die bisher angeführten Gründe pro Fusion zerpflückte das Kartellamt jedenfalls in Bausch und Bogen.

Was Springer nun anbieten will, darüber wird in den Medien wild spekuliert. Vom Verkauf der Hörzu bis zur Zerschlagung von ProSiebenSat.1 ist so ziemlich alles ins Spiel gebracht, was Springers Pläne auch nur ansatzweise retten könnte. Was die zum Teil reichlich kruden Optionen gemeinsam haben: Entweder können sie nicht alle Einwände des Kartellamts ausräumen. Oder rühren so stark an der Strukturlogik der Fusion, dass sie für Springer keinen Sinn machen.

Auf drei Märkten, nämlich dem für Fernsehwerbespots, dem Lesermarkt für Boulevardzeitungen und im Anzeigengeschäft von Zeitungen, hatte das Kartellamt dem Berliner Medienkonzern eine marktbeherrschende Stellung attestiert. Durch den Kauf der fünf Fernsehsender der ProSiebenSat.1-Gruppe (darunter Kabel 1, N24 und 9Live) würde diese Marktmacht nach Ansicht der Bonner Behörde zusätzlich verstärkt. „Die Bedenken, die wir haben, müssen auf allen drei Märkten ausgeräumt werden“, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge dazu.

Die einfachste Lösung wäre es, die Bild zu verkaufen. Ihren Einfluss werteten die Kartellrechtler als dem Fernsehen ebenbürtig. Außerdem sei die Zeitung auf dem TV-Werbemarkt bislang die einzige Konkurrenz zur RTL-Gruppe und den möglichen Springer-Sendern. Doch die Bild ist für Springer sowohl finanziell als auch publizistisch so wichtig, dass ein Verkauf unmöglich erscheint. Auch die Herauslösung von Sat.1 aus der Sendergruppe ist unwahrscheinlich, weil damit die Konzernstruktur von der gemeinsamen Vermarktungsfirma SevenOne bis zum senderübergreifenden Nachrichtenzulieferer N24 zerschlagen würde.

Sinnvoller für Springer erscheint da die Option, sich von den Programmzeitschriften zu trennen. Zwar hat das Kartellamt gar nicht Springers Einfluss bei den Programmzeitschriften moniert. Doch könnte Springer mit dem Verkauf auf eine Ausnahmeklausel im Kartellrecht abzielen, nach der die Übernahme doch genehmigt werden könnte, weil – quasi zum Ausgleich – bei den Programmzeitschriften für mehr Wettbewerb gesorgt würde. Doch aus dem Kartellamt sind schon jetzt skeptische Stimmen zu vernehmen, die die Einschlägigkeit dieser Abwägungsklausel bezweifeln.

Vielleicht geht es für Springer morgen nurmehr darum, statt guten Argumenten vor allem guten Willen zu zeigen. Denn wie sich die Berliner in Bonn verhalten, hat wohl keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung – aber könnte für Springer von strategischem Vorteil bei einer Klage gegen das Kartellamtsveto sein. Dann könnte man ganz nach Springer’scher Opferlogik anführen, dass man den Kartellrechtlern so weit wie nur möglich entgegengekommen sei und nun auf anderem Wege den Medienstandort Deutschland retten müsste. Gleiches gilt für eine Ministererlaubnis, die Springer bei Bundeswirtschaftsminister Glos beantragen könnte.

Zu welchem Engagement man bei Springer fähig ist, zeigte jedenfalls die Anhörung bei der Konzentrationsaufsicht KEK, die ebenfalls über die Übernahme entscheiden muss. Am 28. November lief Springer-Chef Döpfner höchstpersönlich in Potsdam auf, um die Kommission davon zu überzeugen, dass Springer-Fernsehen auf mindestens fünf Kanälen nicht die Medienvielfalt gefährde. Genutzt hat es aber wohl wenig. Am 13. Dezember wird die KEK aller Voraussicht nach die Fusion ablehnen.