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Urteil des Oberlandesgerichts HammBeschneidung untersagt

Eine Mutter soll das Wohl ihres 6-jährigen Sohnes nicht berücksichtigt haben. Das Oberlandesgericht Hamm verbot deshalb die Beschneidung des Kindes.

Die Wünsche des Kindes müssen berücksichtigt werden, sagen die Richter Bild: dpa

HAMM dpa | Das Oberlandesgericht Hamm hat die 2012 neu geschaffene Beschneidungsvorschrift aus religiösen oder kulturellen Motiven im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erstmals konkretisiert. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil vom 30. August hat das OLG einer Mutter untersagt, ihren sechsjährigen Sohn beschneiden zu lassen (Az.: 3 UF 133/13). Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund, das die Beschneidung ohne medizinische Indikatoren nicht zugelassen hatte.

Der 3. Familiensenat bemängelte, dass die Mutter das Kindswohl ihres Sohnes nicht berücksichtigt habe. Die Entscheidung zu einer Beschneidung sei ohne Einbeziehung des Jungen gefallen. Zwar sei der Junge in dem Alter noch nicht in der Lage, diese Frage selbst zu entscheiden. Arzt und Mutter müssen aber nach Auffassung der Richter je nach Alter und Entwicklungsstand mit dem Kind reden und seine Wünsche berücksichtigen. In dem vorliegenden Fall sei das nicht geschehen.

Die geschiedenen Eltern aus Dortmund hatten sich gestritten, ob die aus Kenia stammende Mutter den Sohn beschneiden lassen darf. Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden. Das Gericht aber sah darin keine Rechtfertigung. Der Lebensmittelpunkt der Familie sei in Deutschland, Besuche in Kenia seien selten möglich und das Kind evangelisch getauft.

Die Intimhygiene des Kindes sah das Gericht ohne Beschneidung nicht gefährdet. Dafür aber das psychische Wohl des Jungen. Die Richter merkten kritisch an, dass die Mutter es abgelehnt hatte, ihr Kind zu dem Eingriff zu begleiten. Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig.

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24 Kommentare

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  • und bevor alle glauben, das menschenrecht unversehrtheit sei ausschließlich als unbeschnittener penis zu verstehen, möchte ich noch etwas in die debatte werfen. nämlich

    „Grund- oder Menschenrechte formulieren Minimalbedingungen für jeden sozialen Bereich und für jede soziale Rolle, denn sie sollen die Bedingungen gewährleisten, die in jedem sozialen Handlungsbereich gegeben sein müssen, damit jeder Mensch Subjekt sein kann.“

    aus: Christoph Menke „von der Würde des Menschen zur Menschenwürde: Das Subjekt der Menschenrechte“ in Festschrift für Hauke Brunkhorst zum 60.Geburtstag

     

    das möchte man vielleicht auch noch bedenken, wenn man über kind zwischen mama+papa und zwischen kulturen spricht.

    • P
      Peter
      @christine rölke-sommer:

      Ohne ganz verstanden zu haben was sie sagen wollen: Der kleine zu beschneidende Junge mag ja einiges sein, aber nicht das handelnde Subjekt.

  • M
    Michael

    Dieses unsägliche Gesetz muss endlich fallen, hoffentlich traut sich bald mal jemand, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, das dann feststellen wird, dass man (oh Wunder!) Jungen und Mädchen aufgrund von GG Art 3 nicht unterschiedlich behandeln darf.

    Die Hände von Erwachsenen haben an den Genitalien von Kindern überhaupt nichts verloren! Erwachsene müssten es doch wohl hinkriegen ein zufriedenes Leben zu führen, ohne dabei die Genitalien von wehrlosen Kindern zu verstümmeln! Ist das zuviel verlangt? Warum reicht es ihnen nicht aus, sich selbst oder sicht gegenseitig zu verstümmeln? Warum richtet sich ihr Gewaltbedürfnis gegen ein von ihnen abhängiges, wehrloses Kind?

  • Es gibt viele, die die Beschneidung nur als rein kulturelles Gut betrachten, sich aber der - teils zwangsläufigen, teils möglichen - Konsequenzen derselben oftmals nicht vollends bewusst sind. Es geistern immer wieder Halb- und Unwahrheiten durchs Netz, von denen einige sich sehr hartnäckig halten, weil sie nicht überdacht werden.

     

    Ich möchte den an diesem Thema Interessierten "Das große Zirkumpendium" ans Herz legen, daß sich sehr ausführlich mit allen Aspekten dieses Eingriffs beschäftigt:

    www.zirkumpendium.de

  • H
    Holger

    @Klarsteller

     

    Hoffentlich wird die Debatte wieder aufgerollt, damit die Deutschen einmal unser Grundgesetz verstehen lernen. Die Eckpfeiler des Grundgesetz ist die Menschenwürde, gegen die man keine kulturrelativistischen Argumente anführen kann. Die Würde des Menschen setzt voraus, dass Menschen in einem intelligiblen Reich der Zwecke und Werte freie Entscheidungen treffen können. Kulturrelativistische Argumente wie verminderte Empfindungsfähigkeit beim Sex, Hygiene und kulturelle Tradition zählen bei der Legitimation des Grundgesetzes nicht. Das Grundgesetz ist kein kulturalistisches Recht. Das Erkennen von Werten und Zwecken ist bei Kleinkindern schlecht zu konstatieren. Daher sind bei allen Impfungen und Betäubungen, genaue Dokumentationen von ärztlichen und Elternhandlungen anzufertigen, um die nachträgliche Strafverfolgung der Eltern durch ihre mündig werdenden Eltern sicher zustellen. Wir brauchen genaue Erkenntnisse der Kalorienzahl mit der Kleinkinder gefüttert werden. Bei Unterschreitung der von der UNO empfohlenden Menge soll Anklage erhoben werden. Wir brauchen in jeder Nachbarschaft einen Blockwart, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Alle Eltern müssen einen Elternpass machen. Gegebenenfalls können sie sich auf Steuerkosten sterilisieren lassen, damit sie sich nicht strafbar machen an den Kindern.

  • MK
    Michael Kuhlmann

    Notwehr und hoffnungsfroher Lichtblick!

    Was das AG Dortmund und das OLG Hamm da geleistet haben, ist nur zu begrüßen! Beide offenbaren mit ihrem Urteil das, vor dem sich die PolitikerInnen jeder Couleur gedrückt, ihnen egal ist oder wahltaktischer Opportunität geopfert haben. Die Entscheidungen, ebenso wie die des Gerichtes in Köln, nehmen, anders als die Mehrheit aus CDU-CSU/SPD/Grünen/FDP/Linken das Grundgesetz und das Recht auf Unversehrtheit des Körpers ernst und stellen es über das religiös verklärte Ansinnen der Erziehungsberechtigen. Chapeau!! Mehr davon!

     

    Die Debatte: Foreskin is not a birth defect! - Stop male circumcision! gehört wieder auf den Tisch!

     

    Der Umweg über die Begründung der “nichtgefährdeten Intimhygiene“ zeigt aber auch auf, welchem Dilemma die Gerichte, um das Kindeswohl zu schützen, zu entgehen versuchen. Dem Totalversagen der Politik.

     

    Wenn man die Verstümmelung von Neugeborenen und Kleinkindern aus religiösen Gründen fast widerspruchslos gestattet (siehe namentl. Abstimmung im Bundestag 2012 zur Beschneidung unter Bundestag.de), ist dann der nächste Schritt die Einführung weiterer Bibel-, Koran- oder Tora-Vorschriften als Grundlage für deutsches Recht? Noch gelten bei uns das GG Artikel 1 Abs. 3, Artikel 2 Abs.2, Aritkel 3 Abs. 3. Daran sollten wir festhalten. Denn nicht das verquere Denken religiöser Fundamentalisten und das Ausleben mittelalterlicher Kulte kann heute Maßstab für eine Gesellschaft sein, die sich auf ein laizistisches Miteinander verabredet hat.

    Nur um das klar zu stellen: mir ist egal, an was oder wen jemand glaubt, welchen Riten und Regeln er dafür folgt, jeder kann sich nach meiner Auffassung so ausleben, wie er es für sich für gut befindet – aber eben „nur für sich“! Ein atheistischer Agnostiker.

  • GE
    Gabriel Eifer

    @ Gabriel Peiper

     

    Sie haben eine Sache in der Beschneidungsdebatte nicht verstanden. Menschenrechte sind Lizenzen vom Staat an Menschen auf dem Territorium bis zur Erdmitte, was sie mit sich selbst anstellen können. Selbstverständlich kann eine Mutter aus Kenia ihren Sohn im Ausland beschneiden lassen, wenn Kenia andere Lizenzen für Menschen ausstellt. Ein Staat erhält das Recht auf Gewaltmonopol, weil Menschen aus Angst vor der Körperverletzung durch andere Menschen, ihr zugunsten des Staates auf ihr Gewaltpotential verzichten. Menschen können jederzeit durch Auswanderung oder Ausbürgerung diesen Vertrag widerrufen. Der Knackpunkt beim Grundgesetz ist der Artikel 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Die anderen Artikel sind Interpretationen von Artikel 1, daher ist Artikel 1 auch nicht aufhebbar und wird nie gegen andere Artikel abgewogen. Die Würde des Menschen hat unter jeder Jurisdiktion einen anderen Sinn, ja sogar in jeder anderen Epoche. Wenn in Kenia, die Beschneidung zur Mannsein gehört, dann ist eine Sanktion gegen Beschneidung in Kenia durch die deutsche Jurisdiktion ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte. Eine universelle Begründung der Menschenrechte ist nicht möglich mit ihrer Einstellung, weil Menschenrechte eine rechtliche Fiktion sind, die aus einem hypothetischen herrschaftsfreien Diskurs unter Menschen entstanden ist - das zumindest ist die Kantische Begründungsstrategie. Realiter ist die Begründungsstrategie des rationalen Egoismus, die Menschenrechte aus der Perspektive der Maximierung der Möglichkeitsbedingungen des menschenwürdigen Lebens ansehen. So kann es für einen kenianischen Jungen durchaus rational sein beschnitten zu werden, wenn das zum Mannsein gehört und Zugang zu ehelicher Sexualität, Geschäftspartnern und Ämterlaufbahnen in Kenia öffnet. Lesen Sie in ihrer Freizeit einmal westliche Rechtsphilosophie, dann lernen Sie mal etwas !

  • „Zur Begründung führte sie die kulturellen Riten ihres Heimatlandes an. Ihr Sohn sollte bei Besuchen in Kenia als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werden.“:

     

    Ob die Kenianer noch nackt rumlaufen? Wohl kaum. Also sieht man es gar nicht.

    Diese „Begründung“ ist vorgeschoben.

     

    Wahrscheinlicher ist, das hier ein Elternkonflikt vorliegt, den die Mutter auf dem Rücken des Kindes austragen will.

     

    Man kann schweren Körperverletzung und Verstümmelung nicht mit religiösen Riten rechtfertigen.

    Sonst könnten wir auch wieder Menschenopfer einführen. Um die Götter gnädig zu stimmen.

     

    Fanatiker werden nun eine Einverständniserklärung vorlegen. Vom 6jährigen unterschrieben...

     

    Die Gerichte müssen hier glasklar die Rechte der Kinder vertreten. Alles andere ist Mittelalter.

    • S
      Sabine
      @Rosa:

      Hallo Rosa,

      ein sechsjähriger Junge soll als "vollwertiger Mann" angesehen werden. Da würde ihm auch eine Beschneidung nichts nützen, denn ein Sechsjähriger ist ein Kind.

      Oder zählt nur der Zustand des Geschlechtsorgans?

      Das Thema ist noch lange nicht durch in Deutschland, und zunächst einmal bin ich froh über diese Entscheidung des OLG Hamm.

      • @Sabine:

        Hallo Sabine, Mißverständnis?

         

        Die Auffassung, der 6jährige könne später (als Erwachsener) bei Besuchen in Kenia wegen der Beschneidung als vollwertiger Mann angesehen werden, ist nicht meine, sondern die der Mutter.

        • S
          Sabine
          @Rosa:

          Hallo Rosa,

          kein Missverständnis. Vielleicht habe ich es etwas unklar formuliert. So wie Sie es schreiben, habe ich es auch verstanden. Grüße und einen schönen Sonntag.

  • T
    Thomas

    Ich stimme absolut zu! Man kann in einem säkularen Staat nicht zusehen, wie Irrlichter aus dem Glauben an einen fiktiven Geist heraus schwerste Körperverletzung praktizieren! "Aber mein Geist verlangt das nun mal so!" Gehts noch? Warum sollte der werte Obergeist erst den genetischen Code so programmieren, dass Männern eine Vorhaut wächst, und sie dann von alten Herren wieder amputieren zu lassen??? Diese argumentative Absurdität der Geistergläubgen ist hanebüchen, unglaublich!

    "Religionsfreiheit", rufen da sicher viele. Jedem seine Wahnvorstellung, sage ich da nur. Man kann an einen, mehrere, Blitze schleudernde, auf dem Meeresgrund lebende oder auf Bananenblättern fliegende Dschungelgötter oder heilige Teekannen im Orbit glauben. Bei Körperverletzung wegen eigener Geisterhypothesen ist definitiv eine Grenze überschritten, die strafrechtlich geahndet werden und besser kurz- als mittelfristig aktiv aus dem Kanon der menschlichen Meme verbannt werden muss.

  • S
    Sabine

    DAS ist maleine positive Nachricht! Ich war immer schon dagegen, kleinen Kinder Gewalt anzutun.

    Ob wohl jetzt die Debatte zur Beschneidung grundsätzlich wieder aufflammt?

  • G
    gast

    Wenn ein sechsjähriger Junge beschnitten werden soll, damit er ein vollwertiger Mann ist, ist doch nur noch krank.

  • E
    erdling

    Oh es geht wieder los. Das Fremde muss abgelehnt werden. Es geht um die Vorhaut, ein klitzekleines Stückchen Haut. Meine Güte......Es gibt so viele Vorteile bei der Beschneidung von Jungs (den Unterschied der Geschlechter zu beachten ist dabei wichtig)

    • S
      Sabine
      @erdling:

      Es geht nicht um "das Fremde", sondern um die Unversehrtheit eines kleine Menschen, der gar nicht weiß, was mit ihm passieren wird.

      Der kleine Junge lebt in Deutschland. Ist er trotzdem "fremd"? Oder geht es nur um den Willen der Mutter, die auch hier lebt, aber ihren kulturellen Hintergrund über das Leben hier stellen möchte?

    • @erdling:

      "..Es gibt so viele Vorteile bei der Beschneidung von Jungs.."

       

      Bei der Beschneidung? Oder nach der Beschneidung? Und wenn ja, können Sie welche nennen?

      • S
        Sabine
        @lichtgestalt:

        Vielleicht spricht Erdling von der Hygiene, die im Zusammenhang mit der Beschneidung immer wieder genannt wird.

        Das mag in afrikanischen Staaten gelten, aber in Europa gibt es zu jeder Zeit Wasser und Seife.

        • G
          gast
          @Sabine:

          Stellen Sie sich vor, auch in afrikanischen Ländern gibt es Wasser und Seife. Was ist das denn für ein "seltsames" Argument sag ich mal vorsichtig um Sie nicht zu beleidigen.

           

          Was ist dann mit der Beschneidung als Kultur bezeichnete und heftig umkämpfte Beschneidung an jüd. Kindern die hier leben. Da zählt ja wohl nicht das Argument sie hätten weder Seife noch Wasser.

  • Was ich in meinem Kommentar vergessen hatten zu erwähnen:

    Leider müssten diese Kinder und Jugendlich, aufgrund des Unverstands ihrer Eltern, sich wohl einmal im Jahr untersuchen lassen. Ein kurzer Blick ist aber wohl immer noch besser als eine Verstümmelung

  • Der Beschluss aus dem letzten Jahr muss unbedingt revidiert werden! Keine Beschneidung unter 16 Jahren - und auch danach nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Jungen. (Beschneidung von Mädchen ist glücklicherweise verboten).

    Religiöse oder ethnische Gebräuche dürfen keinesfalls über den Menschenrechten oder dem Grundgesetz stehen. Hier sollte dass Bundesverfassungsgericht endlich mal mit der Faust auf den Tisch hauen. Falls dies geschieht, dann sollte den Eltern die ,um diese Vorschrift zu umgehen, Ihre Kinder heimlich im Ausland beschneiden lassen, strafrechtlich belangt werden - denn ohne dringende medizinische Indikation ist dies schlicht und einfach schwere Körperverletzung - und wenn man es genau nimmt, dann könnte man die betroffenen Eltern und Ärzte auch des sexuellen Missbrauchs anklagen - was dann selbstverständlich weitere strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hätte.

    Gleiches sollte übrigens für die Operationen an intersexuellen Kinder und Jugendlichen gelten.

    • @Gabriel Peifer:

      der vorwurf des sexuellen missbrauchs ist hier ja wohl völlig fehl am platz. der besteht dann, wenn ein erwachsener sich an kindern sexuell erregt. davon kann ja hier keine rede sein. auch wenn dieses thema hohe emotionen bei dir auslöst, solltest du nicht einfach solche völlig überzogene vorwürfe erheben. und gleich mal mit-erwähnt: ich habe mich für "target" auch schon persönlich engagiert.

      • @Mr.L:

        ""..der vorwurf des sexuellen missbrauchs ist hier ja wohl völlig fehl am platz. der besteht dann, wenn ein erwachsener sich an kindern sexuell erregt. davon kann ja hier keine rede sein.."

         

        Wenn Sie wüssten, an was sich Menschen erregen können.. (Ich weiß, dass mein Sarkasmus unangemessen ist).

  • K
    Klarsteller

    Hoffentlich wacht die kritische Debatte von letztem Jahr wieder auf.