: „Juristisches Restrisiko“
Weil SPD und CDU weiter uneins sind, will der Rechtsausschuss erst im Januar über ein Verbandsklagerecht im Tierschutz entscheiden. Jetzt soll ein neues Gutachten helfen
Bremen taz ■ Im Streit um ein Verbandsklagerecht im Tierschutz hat der Rechtsausschuss gestern seine Entscheidung auf Januar vertagt. Die Vorsitzende, die rechtspolitische Sprecherin der CDU Catrin Hannken, will zuvor eine zweite Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes der Bürgerschaft einholen.
Strittig ist vor allem, ob die Bundesländer den Tierschutzverbänden überhaupt ein Klagerecht einräumen dürfen (taz berichtete). Während SPD und Grüne mit Blick auf die Affenversuche an der Uni Bremen den Tierschutzverbänden ein Klagerecht einräumen wollen, lehnt die CDU dies nach wie vor ab. Die CDU argumentiert dabei mit einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes, SPD und Grüne verweisen auf ein Gutachten des Justizressorts.
Eine Klagerecht sei „ziemlich unproblematisch“ zu bewerkstelligen, glaubt der grüne Rechtspolitiker Jan Köhler – wenn man denn wollte. „Ein juristisches Restrisiko bleibt allerdings immer“, ergänzt der rechtspolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Grotheer.
In der Uni Bremen sieht man der Entwicklung gelassen entgegen: „Ob die Entscheidung über die Fortsetzung der Affenversuche auf amtlicher oder gerichtlicher Ebene fällt – das Ergebnis wird identisch sein“, glaubt Reinhard X. Fischer, Konrektor der Universität für Forschung. „Wenn es zu einer Klage kommt, sind wir als Universität nur mittelbar betroffen. Verklagt würde die Behörde.“ Dass eine Klage in den Bereich des Möglichen rückt, sei aber „sicher nicht förderlich“ für den geplanten Biotechnologiestandort. abe/mnz