Bundestag lehnt NPD-Verbotsantrag ab

RECHTSEXTREME Der Bundesrat, der die rechtsextreme Partei verbieten lassen wollte, steht jetzt allein da. Die Bundesregierung hatte vor Kurzem bereits beschlossen, auf ein Verbotsverfahren zu verzichten

BERLIN taz | Nach dem Nein der Bundesregierung zu einem NPD-Verbotsantrag wird auch ein Verfahren des Parlaments gegen die rechtsextreme Partei immer unwahrscheinlicher. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle kündigte am Mittwoch an, seine Partei werde im Bundestag die ablehnende Haltung der liberalen Minister unterstützen.

Er gehe davon aus, dass es somit keinen Beschluss des Parlaments für einen eigenen Antrag geben werde. Auch die Führung der Unionsfraktion hatte deutlich gemacht, dass sie einen Verbotsantrag des Parlaments nicht unbedingt für notwendig erachtet. Damit stände der Bundesrat mit seinem geplanten Vorstoß allein dar. Nach Ansicht der Länder und der SPD ist jedoch die Geschlossenheit aller Demokraten gefordert.

Die Bundesregierung beschloss auf Drängen der FDP-Minister, beim Verfassungsgericht – anders als die Länder – keinen Antrag für ein Verbot der NPD zu stellen. In einem Kabinettsbeschluss heißt es, die Regierung halte „einen zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich“. Die abweichende Entscheidung der Bundesländer wird aber „mit Respekt zur Kenntnis“ genommen. Zudem wird die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus als „politische und gesellschaftliche Daueraufgabe“ bezeichnet.

Die Länder hatten Mitte Dezember ein Verbotsverfahren beschlossen. CDU-Vize Armin Laschet forderte die Länder in der heutigen Ausgabe der Welt auf, darauf nun ebenfalls zu verzichten.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verteidigte die Haltung der Regierung. Diese habe im Blick gehabt, dass schon einmal ein Verbotsantrag keinen Erfolg beim Verfassungsgericht gehabt habe. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, ein eigener Antrag der Regierung sei nicht erforderlich.