„AUGSBURGER ALLGEMEINE“
: Illegal

AUGSBURG | Die Durchsuchungsanordnung für die Räume der Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Augsburg in einem Beschwerdeverfahren. Die Polizei hatte im Januar bei dem Verlag die persönlichen Daten eines Internetforumnutzers beschlagnahmt. Hintergrund war eine Strafanzeige des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU), der sich von einem Kommentar des Forumnutzers beleidigt sah. (taz)