GASPREISERHÖHUNGEN
: RWE-Kunden können wohl klagen

BRÜSSEL | Viele RWE-Kunden können womöglich Rückzahlungen wegen unzulässiger Gaspreiserhöhungen einklagen. Die mit der Mehrheit der Kunden abgeschlossenen Sonderverträge müssten dem Kunden ermöglichen, Preisänderungen schon im Vorhinein anhand klarer Kriterien abzusehen, so der Europäische Gerichtshof gestern. Es reiche nicht aus, dass der Kunde mit angemessener Frist über Preiserhöhungen informiert wird und dann ein Kündigungsrecht hat. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesgerichtshof. (rtr)