LEISTUNGSSCHUTZRECHT
: Weiter umstritten

BERLIN | Das Leistungsschutzrecht wird den Bundesrat voraussichtlich passieren. Nordrhein-Westfalen will das Gesetz heute nicht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schicken, teilte ein Sprecher der Landesvertretung mit. Der grüne Koalitionspartner erklärte dagegen, man sei dafür, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das von der CDU/FDP-Koalition im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, für die Verwendung von Texten im Internet eine Lizenz zu verlangen. NRW kritisiert, dass die Länge lizenzfreier Textteile nicht festgelegt ist. Interessen der Urheber müssten stärker berücksichtigt werden. Diese Kritik soll in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck gebracht werden. SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück kündigte an, seine Partei wolle das Gesetz im Fall eines Wahlsiegs im September überarbeiten. Gegner des Leistungsschutzrechts hatten auf eine Blockade der Länder gehofft. Auch der Deutsche Journalisten-Verband befürchtet, dass Journalisten, Fotografen oder Grafiker nicht von den Regelungen profitieren werden. (dpa)