Tag der Menschrechte

Am Samstag wird an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor der UN-Vollversammlung erinnert

Bremen epd ■ An diesem Sonnabend wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Er erinnert an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet wurde. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten.

Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens, Presse- und Meinungsfreiheit sowie der Schutz vor Folter und willkürlicher Haft. Auch wirtschaftliche Menschenrechte wie das Recht auf Arbeit, Nahrung und Wohnung sind in der Erklärung enthalten. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in dem Dokument, das unter dem Schock des Nazi-Terrors und des Zweiten Weltkriegs entstanden war.

Wichtige völkerrechtliche Abkommen sind der Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denen jeweils rund 150 Staaten beitraten. Hinzu kommen Abkommen gegen Folter, Menschenhandel und Rassendiskriminierung. Mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag soll ein neues Kapitel beim Schutz der Menschenrechte beginnen: Erstmals existiert ein ständiges Tribunal, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord ahnden soll.