Senat will abspecken

In so genannten „Überhangsbereichen“ sollen auch Abfindungen für Personalabbau sorgen

Bremen taz ■ Der Bremer Senat hat gestern Regelungen beschlossen, die dabei helfen sollen „Personalüberhänge durch offensive Nutzung aller zulässigen dienst- und arbeitsrechtlichen Handlungsformen abzubauen“. Konkret geht es um Altersteilzeit, das Angebot von Abfindungen, Vorruhestandsregelungen für Arbeitnehmer/-innen und die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand von BeamtInnen.

Anders als im Frühjahr geplant soll es zunächst kein „konzernweites Personalüberhangmanagement“ geben, die Regelungen gelten nur für das Kultur- und Finanzressort sowie in bestimmten Bereichen des Sozialressorts. Neueinstellungen und die Verlängerung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen sind in diesen Bereichen „nicht zulässig“. Als Abfindung sollen drei Viertel eines normalen Bruttomonatsbezuges für jedes volle Jahr der Beschäftigung gezahlt werden. Bis Ende Januar soll der Finanzsenator zudem ein Verfahren für die „Personalvermittlung“ vorschlagen und die „Errichtung einer Beschäftigungsgesellschaft“ prüfen. kawe