Ländersache Beamtenbesoldung: Ein Quantum Frust
Dass die Beamtenbesoldung als Ländersache wäre nur sinnvoll, wenn die Länder dadurch Gestaltungsspielräume hätten. Haben sie aber nicht.
Warum hat man den Ländern überlassen, die Beamtenbesoldung zu regeln? Sinnvoll wäre das ja nur, wenn die sich dadurch Spielräume eröffnen könnten. Und auch dann bliebe zu klären, ob die so forcierte Auseinanderdrift der Staatsdiener-Besoldung zu einer belebenden Konkurrenz oder zur grundgesetzwidrigen Ungleichheit der Lebensverhältnisse führt.
Bloß: Nicht mal diese Frage stellt sich. Schon beim ersten Versuch, den Spielraum auszutesten, hat den das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht vermauert.
Denn, klar, Bremen ist selbstständig, Haushaltsnotlageland und seine Verfassung adoptiert nicht, wie die von NRW, das Grundgesetz – Fakten, mit denen man die minimalen Abweichungen vom Tarifergebnis der nun angepassten Anpassung vielleicht erfolgreich durchfechten kann. Niemand indes erwartet, dass sie den Staatsgerichtshof dazu bringen, das Alimentierungsprinzip ganz anders zu deuten als die Richter in Münster.
Damit ist der letzte Rest des Gestaltungsspielraums bei der Besoldung futsch: Den vogelwilden Beamtenkrawall aus dem Frühling 2013 zu ertragen, verlangte angesichts von 30 Millionen Euro eine gewisse politische Hartfelligkeit. Für die marginalen Einsparungen, die man jetzt realisiert - gehofft wird auf 8,2 Millionen - lohnt sich kein derartiger Zank. Von der gewonnenen Länderkompetenz bleibt auf beiden Seiten nur ein Quantum Frust.
Ländersache Beamtenbesoldung: Ein Quantum Frust
Dass die Beamtenbesoldung als Ländersache wäre nur sinnvoll, wenn die Länder dadurch Gestaltungsspielräume hätten. Haben sie aber nicht.
Warum hat man den Ländern überlassen, die Beamtenbesoldung zu regeln? Sinnvoll wäre das ja nur, wenn die sich dadurch Spielräume eröffnen könnten. Und auch dann bliebe zu klären, ob die so forcierte Auseinanderdrift der Staatsdiener-Besoldung zu einer belebenden Konkurrenz oder zur grundgesetzwidrigen Ungleichheit der Lebensverhältnisse führt.
Bloß: Nicht mal diese Frage stellt sich. Schon beim ersten Versuch, den Spielraum auszutesten, hat den das nordrhein-westfälische Landesverfassungsgericht vermauert.
Denn, klar, Bremen ist selbstständig, Haushaltsnotlageland und seine Verfassung adoptiert nicht, wie die von NRW, das Grundgesetz – Fakten, mit denen man die minimalen Abweichungen vom Tarifergebnis der nun angepassten Anpassung vielleicht erfolgreich durchfechten kann. Niemand indes erwartet, dass sie den Staatsgerichtshof dazu bringen, das Alimentierungsprinzip ganz anders zu deuten als die Richter in Münster.
Damit ist der letzte Rest des Gestaltungsspielraums bei der Besoldung futsch: Den vogelwilden Beamtenkrawall aus dem Frühling 2013 zu ertragen, verlangte angesichts von 30 Millionen Euro eine gewisse politische Hartfelligkeit. Für die marginalen Einsparungen, die man jetzt realisiert - gehofft wird auf 8,2 Millionen - lohnt sich kein derartiger Zank. Von der gewonnenen Länderkompetenz bleibt auf beiden Seiten nur ein Quantum Frust.
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Kommentar von
Benno Schirrmeister
Reporter und Redakteur
Jahrgang 1972. Seit 2002 bei taz.nord in Bremen als Fachkraft für Agrar, Oper und Abseitiges tätig. Alexander-Rhomberg-Preis 2002.
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Benno Schirrmeister