IN ALLER KÜRZE

Affen-Beschwerde vor BVG

Im Verfahren um die Affenversuche an der Uni Bremen hat der Gesundheitssenator Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte in seinem Urteil im Dezember 2012 dem Hirnforscher Andreas Kreiter Recht gegeben. Kreiter hatte gegen die Ablehnung weiterer Genehmigungen von Tierversuchen durch den Gesundheitssenator geklagt hatte. Die Revision hatte das Gericht nicht zugelassen. Dies sei „unverständlich“, erklärte der Gesundheitssenator, „hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung dieses Rechtsstreits, in dem es um die Abwägung zweier grundgesetzlich geschützter Rechtsgüter, namentlich der Forschungsfreiheit auf der einen Seite und dem Tierschutz auf der anderen Seite, geht“. Die Tierversuche waren 2008, laut Senator, „nach einem umfangreichem Abwägungsprozess“ abgelehnt worden.  (taz)