Klarheit über Quecksilber im Boden

ENERGIE Bei Bodenproben auf einem Erdgasfeld in Völkersen wurde Quecksilber gefunden. Absolut unbedenklich, sagt der Gasförderer. Aber eine Bürgerinitiative fordert nun weitere Untersuchungen

Eine Bürgerinitiative aus dem niedersächsischen Völkersen im Kreis Verden will Klarheit über mögliche Quecksilberbelastungen auf einem Erdgasfeld. Man habe das Landesbergamt zu weiteren Untersuchungen aufgefordert, sagte Thomas Vogel, Sprecher der Bürgerinitiative „No Fracking“. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte berichtet, dass das Landesbergamt (LBEG) in Bodenproben Quecksilber in geringen Mengen festgestellt habe, die seien aber unbedenklich.

An die Unbedenklichkeit glaube die Initiative laut Vogel nicht. Denn schon vor dem Quecksilberfund in Bodenproben wurde bekannt, dass bei Kunststoffrohren für den Transport von Lagerstättenwasser, das bei der Förderung von Erdgas anfällt, giftiges Benzol aus den Leitungen ins Erdreich gelangt war. Der Betreiber der Gasförderstätte, RWE Dea, hatte daraufhin im vergangenen Jahr das Rohrsystem abgeschaltet und mit der Bodensanierung begonnen.

Die Initiative No Frackling hat ein Rohrstück aus diesem System von einem unabhängigen Labor und LBEG untersuchen lassen, sagte Vogel. „Eine Gefahr für Mensch und Umwelt kann aus den Untersuchungsergebnissen nicht abgeleitet werden“, heißt es in dem Schreiben des LBEG an die Bürgerinitiative. Ein Behördensprecher teilte mit, dass Quecksilber im Grundwasser nicht nachgewiesen worden werden konnte. In den Bodenproben liege die Belastung deutlich unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes.

“Die Spekulation, dass Quecksilber im großen Stil entlang des Pipelinenetzes aufgetaucht wäre, entbehrt jeder Grundlage“, sagte Uwe-Stephan Lagies, Sprecher von RWE Dea. Und man habe jedoch nie ein Hehl daraus gemacht, dass Lagerstättenwasser Spuren von Quecksilber enthalte. Es komme aber nur in sehr geringen Mengen vor.

Vogel erklärte, das Vertrauen zu RWE Dea sei erschüttert und fordert deshalb eigene Untersuchungen des LBEG und einen Verzicht auf die Verpressung des Lagerstättenwassers im Erdreich. Dieses Verfahren sei allerdings seit Jahrzehnten üblich und von den Behörden zugelassen, entgegnete Lagies.  (dpa)